Die SKGD stellt einen Antrag auf Vornahme einer Intervention durch den Bürgerbeauftragten

Die SKGD stellt einen Antrag auf Vornahme einer Intervention durch den Bürgerbeauftragten

  • 22 Aug 0

22-08-2016

Bei der heutigen Pressekonferenz (22. August 2016) stellten die Mitglieder des Vorstandes der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien – Rafał Bartek, Ryszard Galla und Zuzanna Donath-Kasiura, den oppelner Medien den Antrag auf Vornahme einer Intervention durch den Bürgerbeauftragten Adam Bodnar.

“Der Antrag auf die Vornahme einer Intervention durch den Bürgerbeauftragten in der Frage der durch den Ministerrat erlassenen Verordnung vom 19. Juli 2016 über die Festlegung der Grenzen einiger Gemeinden und Städte und Verleihung an einige Ortschaften des Prädikates einer Stadt sowie über die Veränderung des Namens der Gemeinde (Gesetzblatt von 28. Juli 2016, Pos. 1134, im Folgenden Verordnung des Ministerrates genannt), darunter verstehen wir das Ergreifen sämtlicher möglicher Rechtsmittel, die im Gesetz über den Bürgerbeauftragten (auf der nationalen und der internationalen Ebene) vorgesehen sind, hier insbesondere einen Antrag an das Verfassungsgericht der Republik Polen” wurde am 19 August abgeschickt. Als eine der Anlagen an den Antrag wurde auch ein Gutachten von Prof. Dr. habil. Grzegorz Janusz von der Marie Curie-Skłodowska Universität in Lublin eingereicht (beide Dokumente finden Sie Rechts).

 

   

Pressesprecher

Hassa

Joanna Hassa

tel. +48 690 585 505

presse@skgd.pl


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