Begegnungsstättenarbeit

Leitthema 2023:

„Eigene Wurzeln entdecken”

 

Projektziele:

  • Belebung der Projektarbeit der Gruppen der deutschen Minderheit in Polen.
  • Festigung der deutschen Kultur, Sprache und Identität.
  • Modernisierung der Projektideen.
  • Erhöhung der Motivation zur Beteiligung innerhalb der deutschen Gemeinschaft.
  • Steigendes ehrenamtliches Engagement.
  • bessere Zusammenarbeit zwischen den Generationen innerhalb der deutschen Minderheit.
  • Verbundenheit der jüngsten Generation mit den Begegnungsstätten der deutschen Minderheit.

 

Mögliche Projekte:

  • thematische Ausstellungen,
  • Referate und Vorlesungen,
  • thematische Begegnungen (deutsche Geschichte, lokale Geschichte, Brauchtumspflege, Sprache und Literatur, Generationsarbeit),
  • Workshops zur Brauchtumspflege, Kultur und Geschichte für alle Generationen – für alle sonstigen. Workshops wird empfohlen die Angebote des Projekts LERNRAUM.pl wahrzunehmen,
  • minderheitenspezifische Jugendkulturprojekte,
  • thematische Treffen an Feiertagen wie Allerheiligen, Tag der Deutschen Einheit, Volkstrauertag,
  • Partnerschaftliche Besuche*,
  • Sportmaßnahmen, die nach einer separaten Definition zugestimmt werden können**,
  • im Jahr 2023 sind im Rahmen der Projekte zur lokalen Geschichte keine Schiffsfahrten möglich,
  • in der Vorweihnachtszeit sind nur Workshops möglich, traditionelle Adventreffen sind im Rahmen von Kleinprojekten nicht möglich.

 

* Partnerschaftliche Besuche- Begegnungen von zwei oder mehreren Gruppen der DMI, die als Ziel das gegenseitige Kennenlernen der regionalen Besonderheiten, der Unterschiede in den Bräuchen und Sitten, sowie das Kennenlernen der lokalen Geschichte haben.

** Die Definition für mögliche Sportprojekte ist im separaten „Reglement für Sportmaßnahmen“ zu finden.

 

 

Regeln:

  • jede DMI-Gruppe (jedes DFK) darf maximal 4 Projekte pro Jahr beantragen und organisieren.
  • Die Zuwendung muss nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgegeben werden. Eine Doppelfinanzierung, bzw. Zusammenführung von zwei oder mehreren BMI-Zuwendungen im Rahmen eines Kleinprojekts wird verboten.
  • Die Antragsteller sind DFKs (mit Unterstützung der Projektbetreuer), sowie Gemeindevorstände der DMI. Der Antrag muss mindestens 1 Monat vor Projektbeginn gestellt werden.
  • Eine 100% Projektförderung ist nicht möglich, mindestens 15% der Eigenmittel sind erforderlich. Sie sind im Kostenplan nachzuweisen, bei der Abrechnung müssen sie in Form von Rechnungen belegt werden.
  • Der DFK und die Gemeindevorstände bewerben sich über die Gemeindekoordinatoren. Eine Liste der derzeitigen kommunalen Koordinatoren finden Sie auf der rechten Seite.
  • Durch die Zuwendung werden nur die im Antrag genannten Aktivitäten in der beantragten Höhe gefördert. Jegliche Änderungen bedürfen einer Genehmigung der Regionalbezirke, die die Projektmittel verwalten. Maximale Unterstützung für ein Projekt beträgt 2.700 PLN.
  • Einzelprojekte, die überwiegend Volksfest- und Sportcharakter haben und bei denen die Ausgaben für Getränke und Verpflegung überwiegen, werden grundsätzlich nicht gefördert.
  • Der Abrechnung muss ein Sachbericht in deutscher Sprache beigefügt werden, außerdem müssen die Projekte durch mindestens 2 ausgedruckte Fotos oder Filme/Zeitungsartikel, sowie durch 3-4 Fotos im JPG Format bestätigt werden. Der Sachbericht muss vom Antragsteller, bzw. Vom Projektbetreuer untereschrieben sein. Bei Projekten mit mindestens 100 Teilnehmern muss eine große Teilnehmerzahl auf den Fotos zu sehen sein, ansonsten müssen unterschriebene Teilnehmerlisten vorgelegt werden.
  • Die Regionalbezirke haben das Recht, die Förderung zu annullieren bzw. die bereits ausgezahlten Mittel zurückzufordern sobald festgestellt wird, dass die Mittel nicht zweckentsprechend ausgegeben wurden, sowie beim Fehlen der für die Abrechnung notwendiger Unterlagen.
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Vorlage der Rechnungen, Reisekosten, Honorarkosten etc. Die verlangten Abrechnungsdokumente werden in jeder Vereinbarung einzeln genannt. Außerdem werden bei der Abrechnung der Kleinprojekte Teilnehmerlisten verlangt. Alle Ausgaben müssen spätestens am Tag des Projekt erfolgen. Der auf der Rechnung genannte Verkaufstag (data sprzedaży) muss mit dem Termin des Projekts schlüssig sein. Dieselbe Regelung betrifft das Datum auf der Teilnehmerliste.
  • Die Honorarverträge müssen in selben Monat abrechnet werden, in welchem sie geschlossen wurden daher sollte sie Steuerklärung (Oświadczenie podatkowe) eines Referenten bereits bei der Antragstellung eingereicht werden. Die DFK Vorsitzenden dürfen die Honorarverträge nicht unterschreiben!

 

  • Die Abrechnung muss gemäß dem beantragten Finanzplan erflogen – auch Eigenmittel. Abweichungen bis zu 20% sind möglich (unter den einzelnen Positionen). Der Endbetrag darf jedoch nich höher sein als der im Finanzplan genannte Betrag.
  • Anträge, die kontrovers sind, werden vom VdG individuell geprüft. Der VdG behält das Recht, die Kleinprojekte vor Ort ohne Ankündigung zu kontrollieren.

 

Beträge, Obergrenzen der Beträge, Finanzierung:

  • Bei allen Projekten, bei denen Fahrt/ bzw. Transportkosten entstehen sind mindestens 20% der Eigenmittel erforderlich.
  • Die Verpflegungskosten dürfen maximal 50 % der Gesamtkosten betragen, jedoch nicht mehr als 750 PLN pro Projekt. Die Verpflegungskosten dürfen nicht die einzigen in den Eigenmitteln enthaltenen Kosten sein.
  • Kosten für Eintrittskarten in kulturelle Einrichtungen und Gedenkstätten können nur im Rahmen der Eigenmittel abgerechnet warden.
  • Der Druck von Kalendern wird grundsätzlich nicht gefördert.
  • Die Höhe der Honorarkosten bei Vorträgen und Referaten sollte der Ausbildung der Referenten und Vortragenden angemessen sein. Es gelten folgende Höchstbeträge:
  1. bis zu 250 PLN für einen Vortrag/ein Referat oder für die Leitung von Workshops, die eine Vorbereitung erfordern,
  2. bis zu 440 PLN für besonders qualifizierte Vorträge/Referate (z.B. durch Hochschullehrer).
  3. Für Künstlergruppen, die ein Gewerbe betreiben kann maximal ein Höchstbetrag von 440 PLN beantragt werden (Rechnung).
  • Pro Projekt kann maximal ein Referent engagiert werden.
  • Verpflegung max. 15 zł/Person (max. 750 zł). Die Rechnung für das Catering muss detailliert beschrieben werden (Art der Speisen, Preis pro Person, Menge).
  • Preise, bzw. kleine Geschenke können nicht beantragt warden. Bei Projekten mit einem Wettbewerscharakter können Preise nur im Rahmen der Eigenbeteiligung beantragt werden. Die Art der Preise muss bereits im Antrag genannt warden. Der Wert eines Preisstücks kann nicht höher als 60 PLN sein.
  • Kosten für die Anmietung von Räumen bis zu 400 PLN (wenn es nicht möglich ist, ein Projekt in den Räumlichkeiten des DFK zu organisieren).
  • Partnerbesuche bis zu 100 PLN.
  • Im Falle von Sportprojekten die Schiedsrichtergebühr bis zu einem Höchstbetrag von 290 PLN.
  • Bei Projekten, die einen Moderator oder Fotografen benötigen, wird ehrenamtliches Engagement erwartet: die Moderatoren und Fotografen sollen aus eigenen Reihen stammen; für deren Arbeit kann kein Honorar beantragt warden.
  • Bei Projekten, die mit der Belebung alter Traditionen verbunden sind (Koch-, Backworkshops) wird ehrenamtliches Engagement erwartet: Koch, Bäcker, Konditor etc. sollen aus eigenen Reihen stammen; für deren Arbeit kann kein Honorar beantragt warden.
  • Projekte, die sich inhaltlich mit der Erkundung der lokalen Geschichte beschäftigen, können durch eine kurze Fahrt (bis zu 100 km) begleitet werden. Das Ziel der Fahrt muss thematisch mit dem Projekt verbunden sein, die Fahrt darf nur Teil eines größeren Projekts sein (z.B. thematisches Treffen im DFK, Referat/Gruppenarbeit zum gewählten Thema, Fahrt zum besprochenen Ziel, Auswertung). Ausflüge, die einen rein touristischen Charakter haben, können nicht gefördert werden!
  • Die Kosten für Druckerpatronen können nicht erstattet werden. Eine Förderung der Büroausstattung, Möbel sowie Renovierungsarbeiten ist grundsätzlich nicht möglich. Ausstattung (zB. Kannen, Töpfe, etc.) kann auch nicht als Eigenbeteiligung abgerechnet werden.
  • Für Kostenpositionen ab 1000 PLN sollten drei schriftliche Preisangebote bei der Antragstellung vorgelegt warden.
  • Für kreative Workshops können Materialien im Wert bis zu 400 PLN beantragt werden.
  • Durch die Zuwendung werden nur die im Antrag genannten Aktivitäten in der beantragten Höhe gefördert. Jegliche Änderungen bedürfen einer Genehmigung der Regionalbezirke, die die Projektmittel verwalten. Maximale Unterstützung für ein Projekt beträgt 2.700 PLN.

 

Die Abrechnung umfasst:

  • Zusammenstellung von Rechnungen– Tabelle in Polnisch und Deutsch.
  • Originalrechnungen (Beschrieben nach allgemeinen Vorgaben der SKGD).
  • Beiderseitigen Kopien der Rechnungen mit grüner Beschreibung.
  • Bericht – in deutscher Sprache.
  • Minimum 2 Fotos, Plakate, zweisprachige Einladungen, Zeitungsausschnitte.
  • Anwesenheitsliste im Original.

 

Die häufigsten Probleme:

  • keine Bilder;
  • das Fehlen von geeigneten Fotos (auf den Fotos fehlen Banner der SKGD, oder es befinden sich Banner der Projekte der Konsolidierung + des Konsulat auf einem Foto);
  • im Rahmen der Verträge mit Privatpersonen werden die Summen von den Vorständen in bar ausbezahlt;
  • die Fristen für die Abrechnung werden nicht eingehalten;
  • Anträge und Anwesenheitslisten werden auf alten Formularen ausgefüllt;
  • Rechnungen mit einem Datum nach der Projektdurchführung.

 

Das Reglement, die Antrags- und Abrechnungsformulare sowie Beispiel der Abrechnung finden Sie in der Tabelle rechts.

 

Skip to content

Strona korzysta z plików cookies, więcej o zasadach wykorzystania plików cookies znajdziesz w naszej polityce prywatności. Więcej informacji

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close