Laut der Satzung der SKGD kann jede Person deutscher Nationalität, die auf dem Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft wohnt, gewöhnliches Mitglied der SKGD werden. Die gewöhnliche Mitgliedschaft erfolgt nach Abgabe einer Beitrittserklärung und deren Anerkennung durch den Vorstand des Gesellschaft. Ein Mitglied der Gesellschaft ist dazu verpflichtet regelmäßig die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, deren Höhe ab dem Jahr 2015 18 PLN (pro Jahr) beträgt.
Alle Fragen zur Mitgliedschaft sind in der Satzung der SKGD geregelt.
Eine ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung samt Foto sollte beim Vorsitzenden der DFK-Ortsgruppe. Welcher man angehören möchte, einreicht werden. Dieser ist verpflichtet im Namen des Mitglieds ein Mitgliedsausweis im Bezirksbüro zu beantragen.
Eine Beitrittserklärung sowie ein Muster des Beschlusses des DFK Vorstandes zum Aufnahmeverfahren neuer Mitglieder in die Strukturen der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien finden sie in der Tabelle rechts.