Jede DFK-Ortsgruppe, Gemeinde- oder Kreisvorstand haben die Möglichkeit über die SKGD eine Förderung für kulturelle Projekte über das Konsulat der BRD zu erhalten.
Für das Jahr 2023 hat die SKGD eine einheitliche Antragsfrist festgelegt – Anträge für Kulturprojekte (Deutschsprachige Wettbewerbe, Workshops, Gedenktage, Publikationen etc.) können bis 31 März 2023 eingereicht werden. Alle eingereichten Anträge werden zunächst vom Ausschuss für Antragsbearbeitung der SKGD und anschließend vom Konsulat der BRD in Oppeln geprüft. Wenn der Antrag korrekt ist, überweist das Konsulat den beantragten Zuschuss auf das Konto der SKGD.
Das Reglement für die Antragstellung auf Förderung von kulturellen Projekten beim Konsulat über die SKGD im Oppelner Schlesien, Antrags- und Abrechnungsformulare sind rechts zugänglich.
Die Abrechnung des Projektes sollte 2 Wochen nach dem Projektabschluss erfolgen, die Höhe des Eigenbeitrags muss 20% der Gesamtkosten betragen. Die Abrechnung sollte ebenfalls Fotos beinhalten, auf welchen ein Banner zu sehen sein sollte, welcher auf die finanzielle Unterstützung des Konsulats der BRD in Oppeln hinweist. Jeder Gemeindevorstand der SKGD verfügt über so einen Banner und man sollte diesen Ausleihen, wenn man ein solches Projekt realisiert.
Das Reglement für die Antragstellung auf Förderung von kulturellen Projekten beim Konsulat über die SKGD im Oppelner Schlesien, Antrags- und Abrechnungsformulare sind rechts in der Tabelle zugänglich.