Jede Person, die am Anfang des Kalenderjahres ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, kann 1% ihrer Steuer der deutschen Minderheit übergeben. Diese Mittel kann man einem konkreten DFK, dem Vorstandsbüro in Oppeln oder der Deutschen Fussballschule übergeben.
Unten finden Sie eine Anleitung, wie man das Formular bei Finanzamt richtig ausfüllt.
Die Nummer Numer KRS sowie Summe sind Pflichtfelder. |
Die Gelder im Rahmen des 1% übergibt das Finanzamt an das konto der SKGD binnen von 3 Monaten. |
Die Finanzämter informieren das Vorstandsbüro über die Gesamtsumme der Mittel, die im Rahmen des 1% eingegangen sind in September/Oktober. Dann erhalten die jeweiligen DFK Ortsgruppen auch Informationen, ob und in welcher Höhe Finanzmittel im Rahmen des 1% an sie ausgezahlt werden. Die Ortsgruppen können diese Finanzmittel im laufenden Kalenderjahr für ihre Tätigkeit ausgeben (z.B. Kulturprojekte) und diese Gelder auch im Vorfeld, nicht nur nach Erhalt der Mittel ausgegeben werden. Die Abrechnung für diese Mittel muss im SKGD Vorstandsbüro zum angegebenen Termin bei der Buchhaltung eingereicht werden.
Alle Dokumente, die für die Abrechnung der 1% Mittel finden Sie im Anhang.