Alle DFK Ortsgruppen, Gemeinde- oder Kreisvorstände sind verpflichtet zwei Mal im Jahr eine Abrechnung der Büropauschale vorzulegen. Die Abrechnung umfasst das erste Halbjahr (Januar- Juli) und das zweite Halbjahr (Juli- Dezember). Die Auszahlung der Zuwendung findet auch zwei Mal im Jahr statt. Im Büro in Oppeln muss man das Abrechnungsformular und alle Rechnungen im Original vorgelegt werden – abgestempelt und unterschrieben vom Schatzmeister und Vorsitzenden des DFKs.
Die Strukturen der SKGD erhalten Büropauschalen in der Höhe, die sie im Haushaltsplan für das kommende Kalenderjahr beantragt haben. Der Termin für die Vorlage des Haushaltsplans ist November/ Dezember (genaue Termine werden von der Buchhaltung der SKGD angegeben).
Zusammen mit der Abrechnung für das 2. Halbjahr sind die DFKs dazu verpflichtet die Abrechnung der Eigenmittel vorzulegen.
Für die Ausgaben müssen Rechnungen vorgelegt werden, deren Rechnungsempfänger die SKGD ist (zusätzlich kann auf der Rechnung der Name des konkreten DFKs stehen). Es werden auf keinen Fall Kassenbons respektiert!
Unten finden Sie eine von der Buchhaltung der SKGD vorbereitete Präsentation, die alle nötigen Informationen über die Abrechnung der Büropauschale sowie Muster der ausgefüllten Dokumente (z.B. eine korrekt ausgefüllte Dienstreisebescheinigung) beinhaltet.
Alle Dokumente für die Abrechnung finden Sie in der Tabelle rechts.