Prof. Jabłoński: Die Verordnung des Bildungsministerium ist diskriminierend und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen

Prof. Jabłoński: Die Verordnung des Bildungsministerium ist diskriminierend und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen

  • 15 Mär 0

15-03-2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage des Unterrichts von Deutsch als Minderheitensprache ist noch nicht abgeschlossen. Trotz der vom Minister für Bildung und Wissenschaft, Przemyslaw Czarnek, erlassenen Verordnungen, mit denen die Zahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache reduziert und das Gewicht der Zuschüsse für den Unterricht dieser Sprache verringert wird, unternehmen die Organisationen der deutschen Minderheit und ihre Vertreter eine Reihe von Aktivitäten, die eine offene Diskriminierung von Kindern, die der deutschen Minderheit angehören, verhindern sollen. Letzte Woche traf sich die Vertretung der deutschen Minderheit mit dem Staatssekretär im Bildungsministerium Herrn Rzymkowski. 

Kürzlich haben wir Ihnen eine Stellungnahme von Professor Grzegorz Janusz vorgestellt, in der klar und deutlich festgestellt wird, dass das Bildungsministerium bei der Änderung der Organisatiin des Unterrichts in Deutsch als Minderheitensprache an vielen Stellen gegen polnische und internationale Gesetze verstoßen hat. Sie können es hier nachlesen: Die Verordnung des Bildungsministerium zur Reduzierung der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache verstößt gegen eine Reihe von nationalen und europäischen Gesetzen

Heute möchten wir Ihnen das Gutachten von Prof. Mariusz Jabłoński veröffentlichen. Den Text der Studie finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen (nur polnische Fassung). Wir empfehlen Ihnen, das gesamte Gutachten zu lesen und es an interessierte weiterzuleiten.

 

   

Pressesprecher

Hassa

Joanna Hassa

tel. +48 690 585 505

presse@skgd.pl


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