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28 Feb 0
28-02-2022
Prof. Grzegorz Janusz gab eine Stellungnahme zur Kürzung der Mittel ab, die für die Durchführung von Aufgaben zur Wahrung der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern, die der deutschen Minderheit angehören, vorgesehen sind. In der Stellungnahme wird unter anderem auf einen Verstoß gegen die Gesetzgebungsverfahren und die Rechte gemäß der Verfassung der Republik Polen sowie gegen das Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten, die Charta der Grundrechte, die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und andere hingewiesen.
Wie in der Stellungnahme von Prof. Grzegorz Janusz zu lesen ist, ist die Verordnung vom 4.02.2022 mit formalen Mängeln behaftet, da der Bildungsminister die Befugnis überschritten hat, die Anzahl der Stunden für den muttersprachlichen Unterricht für eine individuell festgelegte Minderheit in dieser Verordnung zu reduzieren; die Verordnung und ihre Folgen wurden nicht mit der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten konsultiert. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz vom 6.01.2005 über nationale und ethnische Minderheiten. Und schließlich ist die Verordnung unvereinbar mit den Werten und Grundprinzipien, die in der Verfassung der Republik Polen, dem Minderheitengesetz, den Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union und den von der Republik Polen ratifizierten internationalen Abkommen festgelegt sind. Darüber hinaus weist Prof. Janusz darauf hin, dass die deutsche Minderheit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, der unter anderem in der Verfassung der Republik Polen oder in der Charta der Menschenrechte verankert ist, was aus Sicht dieser Rechtsakte verboten ist. Das Interesse von Kindern, die Deutsch als Muttersprache erlernen, gemäß der Charta der Grundrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde ebenfalls verletzt, und die in diesen Rechtsakten vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Kindern wurden nicht angewendet. Nach Ansicht des Verfassers der Stellungnahme wurde auch der Vertrag zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft auf der Grundlage falscher Voraussetzungen verletzt, indem die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt wurden. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass keine Bestimmung des Vertrags die Möglichkeit vorsah, den Grundsatz der Gegenseitigkeit in der Politik gegenüber einer der Gruppen (sei es die polnische Gemeinschaft in Deutschland oder die deutsche Minderheit) anzuwenden.
Die Vertreter der deutschen Minderheit: Rafał Bartek, Bernard Gaida und Ryszard Galla betonten auf der Pressekonferenz einhellig, dass es keine Zustimmung zu Gesetzesverstößen geben kann.
Rafał Bartek, VOrsitzender der SKGD im Oppelner Schlesien: Die Stellungnahme zeigt deutlich, worüber wir schon seit vielen Wochen sprechen. Die Gemeinschaft der deutschen Minderheit, d. h. Kinder und Jugendliche, die Deutsch als Minderheitensprache lernen, werden in Polen von der Regierung auf der Grundlage übereilt erlassener Vorschriften diskriminiert. Der gesamte Prozess, von der vorgeschlagenen Idee bis zu ihrer Umsetzung, stellt einen Verstoß gegen eine Reihe von Gesetzen dar, die der demokratische Staat Polen einhalten sollte. Wie können wir sicher sein, dass sich diese Situation in Bezug auf andere in diesem Land lebende Minderheiten in Zukunft nicht wiederholen wird?
Ryszard Galla, Sejm-Abgeordneter: Was Prof. Janusz anspricht, wird auch durch meine jüngste parlamentarische Inspektion bestätigt. Meiner Meinung nach wurden sowohl die MEiN-Verordnung vom 4.02.2022 als auch die MEiN-Verordnung vom 10.02.2022 unter Verstoß gegen die polnische Verfassung oder das Minderheitengesetz erlassen. Die MEiN hat sich nicht die Mühe gemacht, die Verordnungen mit der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten zu konsultieren, obwohl das Minderheitengesetz sie dazu verpflichtet. Ich habe auch um Informationen über den Verlauf der Vorbereitung dieser Verordnungen gebeten. Diese Dokumentation ermöglicht es, den gesamten Prozess mit den verbindlichen gesetzlichen Vorschriften abzugleichen.
Bernard Gaida, Präsident des VdG in Polen: In einer Situation, in der sich die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte verschlechtern, die Stundenzahl reduziert wird und viele erfahrene Lehrkräfte ihren Arbeitsplatz verlieren werden, sind konkrete Maßnahmen dringend erforderlich. Es ist schwer zu verstehen, dass Politiker des polnischen rechten Flügels beschlossen haben, Kinder, die Deutsch als Minderheitensprache lernen, und die Schulen, in denen diese Kinder lernen, wegen ihrer Zugehörigkeit zum deutschen kulturellen und sprachlichen Umfeld mit einer Kürzung der Zuschüsse zu bestrafen. Wir setzen alles daran, dass die Republik Polen diese Entscheidung zurücknimmt, und wir schließen rechtliche Schritte nicht aus, wie in der Stellungnahme von Professor Grzegorz Janusz angedeutet.
Die Vertreter der deutschen Minderheit betonten, dass sie es bedauern, dass all dies in einer Situation geschieht, in der mehr denn je in der Geschichte dieses Jahrhunderts Einigkeit vonnöten ist, und zwar Einigkeit der demokratischen Länder, die nur gemeinsam in der Lage sind, sich diesem von Russland verfolgten Wahnsinn entgegenzustellen. Die Vertreter der deutschen Minderheit appellierten an die polnische Regierung: Teilen Sie Ihre Bürger nicht in bessere und schlechtere ein. Ziehen Sie sich aus der Diskriminierung zurück und lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen angehen, vor denen die Welt heute steht.
Die Organisationen der deutschen Minderheit haben bereits Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine ergriffen.
Prof. Dr. Grzegorz Janusz ist Leiter des Lehrstuhls für politische Systeme und Menschenrechte an der Maria-Sklodowska-Curie-Universität in Lublin und Autor der Publikation “Schutz der Rechte nationaler Minderheiten in Europa”. Autor von über 100 wissenschaftlichen Publikationen über die Rechte nationaler Minderheiten und von über 30 Gutachten, die von öffentlichen Institutionen in Auftrag gegeben wurden (u. a. Sejm, Senat, Außenministerium, Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung, Oberste Kontrollkammer, Statistisches Zentralamt). Mitverfasser des ersten Entwurfs des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten und Regionalsprachen, Sachverständiger für die Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten.