WAHLPRÜFSTEINE ZU DEN BUNDESTAGSWAHLEN 2021: SPD

WAHLPRÜFSTEINE ZU DEN BUNDESTAGSWAHLEN 2021: SPD

  • 23 Aug 0

23-08-2021

Wir haben bereits weitere Antworten von den Parteien, die an der Bundestagswahlen 2021 teilnehmen erhalten. Dieses Mal präsentieren wir die Deklarationen des SPD Büros. Unten können Sie die von uns gestellten Fragen samt Antworten, die uns erteilt wurden lesen:

1.Welche Priorität haben in Ihrer politischen Planung die Angelegenheiten der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa, darunter besonders der deutschen Minderheit in Polen?

Eine Gesellschaft des Respekts lebt von ihrer kulturellen Vielfalt und Identität. Die Förderung und der Schutz von nationalen Minderheiten in Europa sind jedoch leider keine Selbstverständlichkeit. Wir treten daher für die Verteidigung und Weiterentwicklung des Minderheitenschutzes ein, gerade auch auf europäischer Ebene. In diesem Sinne haben wir beispielsweise die Anliegen der Minority SafePack-Initiative prominent unterstützt und werden dies auch weiterhin tun.

2.Haben Sie die Absicht, diese Angelegenheiten zu einem Punkt im Wahlprogramm Ihrer Partei in der Bundestagswahl 2021 zu machen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Unser Zukunftsprogramm ist bereits beschlossen und veröffentlicht worden. In unserem Zukunftsprogramm bekennen wir uns klar zur Einheit Europas, zu einer solidarischen und souveränen EU sowie zum Europarat und seinen Werten. Der Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit in Europa bildet das Fundament für eine geeinte europäische Zukunft. Dieses Fundament umfasst ganz klar auch den Schutz und die Förderung von nationalen Minderheiten in ganz Europa. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Europa eine Vorreiterrolle bei internationaler Demokratieförderung sowie zum Schutz von Menschenrechten einnimmt.
Außerdem werden wir die digitale Transformation der Medienwelt vorantreiben, zum Beispiel indem wir die Digitalisierung von Mediatheken fördern und unser kulturelles Erbe sichern und besser zugänglich machen. Wir setzen uns ein für einen Kulturaustausch, der sowohl die gesellschaftliche und künstlerische Zusammenarbeit in Europa als auch die europäischen Werte wie Offenheit, Gleichheit, Freiheit und Humanismus betont.

3.Wie steht Ihre Partei zu der Verankerung der Grundwerte der Minderheitenpolitik auf der Ebene der Europäischen Union, die trotz Regelungen in den Dokumenten des Europarates nicht immer beachtet werden und sich in den kritischen Berichten der Experten widerspiegeln?

Bereits nach derzeitiger Rechtslage schützt das Recht der Europäischen Union die nationalen Minderheiten, indem es Diskriminierungen wegen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit ausdrücklich verbietet (Artikel 21 Absatz 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)), die EU zur Achtung der Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen verpflichtet (Artikel 22 GRC) sowie die Wahrung der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören als einen der Grundwerte der EU festlegt (Artikel 2 EU-Vertrag). Dies geht bereits über viele nationale Verfassungen hinaus.
Der Schutz der nationalen Minderheiten und Regional- und Minderheitensprachen ist dennoch keine Selbstverständlichkeit und muss kontinuierlich angegangen werden. Deswegen stehen wir diesbezüglichen Verbesserungen des Unionsrechts offen gegenüber.

4.Die DMi hat nicht in allen EU-Ländern Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache oder Schulen, die in zwei Sprachen unterrichten. Was möchten Sie eventuell tun, um diese Unterschiede zu beseitigen, besonders in Bezug auf Polen mit einer der größten deutschen Minderheit in Europa?

Der Erwerb der deutschen Sprache ist essentiell für die Bewahrung und Förderung der Kultur und Identität der deutschen Minderheiten in Europa. Wir bekennen uns zur Charta des Europarates zum Erhalt von Regional- und Minderheitensprachen. Sowohl bilateral als auch auf Ebene der EU werden wir uns weiterhin für ihre Einhaltung einsetzen.
Dass die Bildungsreform in Polen den Deutsch-Unterricht für Angehörige der deutschen Minderheit unnötig erschwert, bedauern wir sehr. Auch diesbezüglich versuchen wir weiterhin Verbesserungen zu erwirken.

5. Der Bundestag und das EU-Parlament haben sich 2020 für die Europäische Bürgerinitiative Minority Safepack ausgesprochen. Leider folgte die Europäische Kommission dem nicht und hat die Bürgerinitiative der FUEN abgelehnt. Werden Sie die Anerkennung dieser Bürgerinitiative weiter unterstützen?

Wir halten die Vorschläge der Minority SafePack-Initiative für sehr sinnvoll, um den Schutz der nationalen Minderheiten und der Regional- und Minderheitensprachen in Europa entschieden voranzutreiben. Insofern bedauern wir die Entscheidung der EU-Kommission sehr.
Die Initiative konnte auf unsere volle Unterstützung vertrauen. Nicht nur standen wir in engem Austausch mit der FUEN, wir haben auch einen Beschluss des Deutschen Bundestages („Aufforderung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der Bürgerinitiative `Minority SafePack´“; Drucksache 19/24644) initiiert, um das Anliegen öffentlich und prominent zu unterstützen. Selbstverständlich werden wir die Initiative auch weiterhin tatkräftig unterstützen.

6. Im Jahr 2019 hat die AGDM eine Resolution verabschiedet. Diese betraf die neuen Ausrichtungen der Unterstützung der DMi u. a. auch die Finanzierung, die als zu niedrig im Vergleich mit den Bedürfnissen der Minderheiten definiert wurde. Sind Sie bereit, das in Ihrem Wahlprogramm zu berücksichtigen?

Wir stehen für eine Finanz- und Haushaltspolitik, die die großen Zukunftsinvestitionen finanziert und so zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft, ein klimaneutrales Wachstum ermöglicht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Hierbei berücksichtigen wir auch die Bedürfnisse der deutschen Minderheiten sowie der nationalen Minderheiten in Deutschland. Stellungnahmen wie die der AGDM beziehen wir dabei ein und sind daher sehr willkommen.

7. Anlässlich des 30. Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags wurden u. a. erstmals die Rechte der in Polen lebenden DMi festgelegt. Viele davon und von der gemeinsamen Erklärung aus 2011, wurden aus der Sicht der DMi in Polen nicht umgesetzt. Wie steht Ihre Partei dazu? 

Wir erachten den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 als wichtigste bilaterale Grundlage für den Schutz der deutschen Minderheit in Polen und freuen uns über sein 30-jährigen Bestehen. Sein Jubiläum erinnert uns daran, wie wertvoll die deutsch-polnische Freundschaft ist und mahnt uns, sie zu schützen. Wir streben eine enge, partnerschaftliche und progressive Kooperation mit Polen an und möchten Differenzen mit der derzeitigen Regierungspartei möglichst bald überwinden, auch um die Situation der deutschen Minderheit zu verbessern.

8. Viele Mitglieder der DMi in Polen sind deutsche Staatsangehörige und besitzen als Auslandsdeutsche das Wahlrecht, das aber subjektive Begründungen der Vertrautheit und Betroffenheit von politischen Verhältnissen in BRD verlangt. Sind Sie bereit, das zu vereinfachen?

Die Regelung in § 12 Absatz 2 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes erfolgte als Reaktion auf Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts und hat Auslandsdeutschen die Ausübung des Wahlrechts bereits vereinfacht.
Mit der aktuellen Regelung wird neben der deutschen Staatsangehörigkeit bei Deutschen im Ausland ein Mindestmaß an realer Verbindung zu Deutschland verlangt. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl ist hier rechtlich zulässig eingeschränkt. Die aktuelle Regelung mag relativ unbestimmt erscheinen, ermöglicht auf diese Weise allerdings auch Einzelfallentscheidungen.
Die Probleme in der Praxis und die Forderungen nach Verbesserungen im Verfahren zum Beispiel durch Urnenwahl in den Auslandsvertretungen oder die Einführung von Auslandswahlkreisen sind uns bekannt. Die erst kürzlich eingesetzte Wahlrechtskommission soll bis 2023 einen Abschlussbericht erarbeiten. Im Rahmen der Beratungen dieser Kommission werden wir auch das Thema der Auslandsdeutschen aufgreifen.

SPD

Zur Erinnerung: die Bundestagswahlen finden am 26. September 2021 statt. Wahlberechtigte Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, haben bis zum 5. September 2021 die Möglichkeit, einen Antrag auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Mehr dazu erfahren Sie HIER

   

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