Unterstützung der Kulturgruppen der SKGD für das Jahr 2022

Unterstützung der Kulturgruppen der SKGD für das Jahr 2022

  • 17 Jun 0

17-06-2021

Dank der Zuwendung des Ministeriums des Innern und der Verwaltung können die Kulturgruppen der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien sich um Finanzierung der Tätigkeit bemühen. Um den Zuschuss zu bekommen, füllen Sie bitte den Antrag aus, der sich in der Tabelle rechts befindet. Der Bewerbungsschluss für die Mittel im Jahr 2021 ist am 27. August 2020 (Donnerstag).

Wir informieren, wir können nicht alle Kosten der Tätigkeit finanzieren, nur 80 % der gesamten Kosten.
Wir informieren, dass die Anträge den genauen Bedarf (Menge, Art, Preis) beinhalten müssen. Bitte bedenken Sie sorgfältig den angeforderten Betrag.

ACHTUNG!
Zufinanziert können nur die folgenden Kategorien werden:

  • Transportkosten (für Benzin oder Bus),
  • Kauf von Instrumenten und Accessoire
  • Reparatur von Instrumenten und Musikanlagen
  • Kauf von Musikanlagen und Accessoire
  • Kosten der LeiterIn
  • Kauf von Musiknoten und instrumental Versionen
  • Andere – gilt für den Kauf von Artikeln, die nicht in die oben genannten Kategorien aufgenommen werden können (wir garantieren nicht, dass jeder Bedarf der Kulturgruppe finanziert wird).

Bedingungen für Kulturgruppen die sich bei der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen (SKGD) im Oppelner Schlesien um ein Zuschuss bemühen. Der Zuschuss ist dank der Finanzierung vom Ministerium für Inneres und Verwaltung (Innenministerium) möglich:

  1. Die Gruppe/der Solist muss eine unterschriebene Vereinbarung mit SKGD haben (falls das Dokument noch nicht unterschrieben ist – kontaktieren Sie sich bitte umgehend mit der Koordinatorin der Kulturgruppen).
  2. Kulturgruppen die sich für den Zuschuss bemühen, sind Gruppen, die bei einem bestimmten DFK, DFK-Gemeindevorstand oder DFK-Kreisvorstand funktionieren.
  3. Nur die Gruppen, die mit dem DFK zusammenarbeiten, können durch die SKGD, dank Zuschuss von Ministerium für Inneres und Verwaltung finanziert werden.
  4. Die Kulturgruppe tritt als eine Kulturgruppe der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien auf und damit: wechselt nicht den Namen.
  5. Die SKGD Kulturgruppe tritt mit zweisprachigem Programm (deutsch und polnisch) auf.
  6. Die Kulturgruppe , die von SKGD subventioniert wird, vermarktet die Gesellschaft durch Veröffentlichung auf den Werbematerialien einer Information (Logo) über die Finanzierung von SKGD und das Innenministerium.
  7. Die Voraussetzung für die Förderung ist die Einreichung eines Antrags für die Tätigkeit der Gruppe im Termin, der von der SKGD bestimmt wird. Eine von den Bedingungen um den Zuschuss zu erhalten, ist auch die rechtzeitige und genaue Abrechnung der Mittel des Vorjahres und Berichte, Foto Dokumentation von betriebener Tätigkeit zu senden. (Leitlinien für die Abrechnung finden sie in einer separaten Datei).

Die Vorteile der Finanzierung der Kulturgruppen durch Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien:
• Die finanzielle Unterstützung.
• Werbung der Kulturgruppe auf der SKGD-Seite (skgd.pl) und im Sozialen Netzwerken.
• Die Förderung einer Kulturgruppe auf SKGD-Veranstaltungen und anderen Veranstaltungen der Deutschen Minderheit.
• Ausstellung von Werbematerialien, die Informationen über die Kulturgruppe enthalten.
• Roll-up mit Namen der Gruppe.

Das Online- und das PDF-Formular kann man ausfüllen indem man auf den Link klickt: https://skgd.pl/dzialalnosc-kulturalno-oswiatowa/zespoly-artystyczne-tskn/dofinansowanie/

   

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