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09 Apr 0
09-04-2021
Mittels der SKGD im Oppelner Schlesien hat jedes DFK, jeder Gemeinde- oder Kreisvorstand die Möglichkeit, einen Antrag für ein Kulturprojekt zu stellen, das vom Konsulat der BRD in Oppeln finanziell unterstützt wird.
Für das Jahr 2021 hat die SKGD keine einheitliche Antragsfrist festgelegt, Anträge für Kulturprojekte (Deutschsprachige Wettbewerbe, Workshops, Gedenktage, Publikationen etc.) können das ganze Jahr über eingereicht werden, jedoch nicht später als 3 Monate vor der geplanten Durchführung des Projekts. Alle eingereichten Anträge werden zunächst vom Ausschuss für Antragsbearbeitung der SKGD und anschließend vom Konsulat der BRD in Oppeln geprüft. Wenn der Antrag korrekt ist, überweist das Konsulat den beantragten Zuschuss auf das Konto der SKGD.
Das Reglement für die Antragstellung auf Förderung von kulturellen Projekten beim Konsulat über die SKGD im Oppelner Schlesien, Antrags- und Abrechnungsformulare sind rechts in der Tabelle zum Downloaden zugänglich.
Achtung!!! Das Konsulat in Oppeln ermöglicht im Jahr 2021 ausnahmsweise die Kofinanzierung der Renovierung von Orten, die aus der Sicht der deutschen Lokalgeschichte wichtig sind, d. h. von alten, oft vergessenen Denkmälern, Steinen und Tafeln, die an wichtige Ereignisse und Persönlichkeiten erinnern, sowie von deutschen Inschriften an Kapellen und Wegkreuzen. Detaillierte Regeln für die Einreichung von Anträgen für die o. g. Kofinanzierung sind in einem separaten Reglement festgelegt (Dokumente zum Downloaden sind rechts in der Tabelle zum Downloaden zu finden).