-
26 Feb 0
26-02-2021
Gemäß dem Rundfunkgesetz ernennen das polnische Fernsehen und die öffentlichen Radios Programmräte für eine Amtszeit von vier Jahren. Diese Räte haben 15 Mitglieder, die vom Nationalen Medienrat ernannt werden. Die 10 Mitglieder des Programmrates vertreten politische Parteien. Die restlichen 5 werden von Personen mit Leistungen und Erfahrungen im Bereich Kultur und Medien ernannt. Die Mitglieder vertreten soziale Interessen und Erwartungen im Zusammenhang mit den Programmaktivitäten des Unternehmens. Der Programmrat verabschiedet Resolutionen zur Bewertung des Niveaus und der Qualität des aktuellen Programms und der Rahmenprogramme. Darüber hinaus enthält das Gesetz folgende Bestimmung: Bei der Ernennung von Programmräten von Zweigstellen, die Programme in den Sprachen nationaler und ethnischer Minderheiten sowie in der Regionalsprache senden, berücksichtigen die Direktoren von Zweigstellen Kandidaten, die von sozialen Organisationen nationaler und ethnischer Minderheiten und Gemeinschaften unter Verwendung der Regionalsprache vorgeschlagen wurden.
Die Amtszeit der Programmräte von TVP 3 Opole und Radio Opole endet im März. In der vorangegangenen Amtszeit saß trotz der von der Gemeinschaft der deutschen Minderheit vorgebrachten Kandidaturen keiner der Vertreter der deutschen Minderheit in den Räten. Es ist erwähnenswert, dass jede der Medien Programme für Minderheiten sendet. Die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien hat ihre Kandidaturen für die neuen Programmräte eingereicht: Zuzanna Donath-Kasiura für den Programmrat der TVP 3 Opole und Joanna Hassa für den Programmrat des Radio Opole. Wir warten gesannt auf die Information bezueglich der Berufung der Programmräte und hoffen, das der Nationale Medienrat das Gesetz befolgen wird.
Foto: Adrian Grycuk