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05 Mai 0
In der letzten Zeit erreichten uns Anfragen von Schuldirektoren, in denen sie darauf hingewiesen haben, dass, das Oppelner Bildungskuratorium die Qualifikationen der Deutschlehrer, die Deutsch als Minderheitensprache in den Klassen 1 bis 3 der Grundschule unterrichten, in Frage stellt. Daraufhin hat sich die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien diesbezüglich an das polnische Bildungsministerium gewandt und heute bekamen wir eine Antwort. In dem Schreiben können wir unter Anderem lesen: „(…) wenn der Deutschlehrer, die Berechtigung für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache besitzt, dann kann er dieses Fach auch in den Klassen 1-3 unterrichten.“
Alle Interessierten bitten wir darum sich mit der ganzen Antwort des Bildungsministeriums, die sie in der Anlage finden werden, auseinanderzusetzen.