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22 Apr 0
22-04-2019
Die Planung des neuen Schuljahres 2019/2020 rückt immer näher und dadurch kommt auch die Interpretation des Bildungsministeriums bezüglich des Verbotes des Deutschunterrichts als Minderheitensprache und als Fremdsprache in den Grundschulen. Der Rechtslage diesbezüglich hat sich nicht geändert was die 3 unabhängige Gutachten zeigen, wo drauf hingewiesen wurde, dass so ein Verbot nicht in der polnischen Gesetzgebung verankert ist und somit als rechtswidrig angesehen werden muss. Deshalb empfehlen wir auch allen an dem Thema Interessierten sich in Kenntnis zu setzten mit diesen 3 Gutachten und der Planung der weiteren Schritte im Sinne dieser Gutachten. In der Anlage finden sie auch eine Präsentation, die die Vielschichtigkeit der Angelegenheit schildert sowie die mögliche Konsequenzen der Einführung der jeweiligen Lösungen.