SKGD-Vorstandsitzung vom 18.02.2019 – über Jugend und Zuwendungem der Selbstverwaltungen

SKGD-Vorstandsitzung vom 18.02.2019 – über Jugend und Zuwendungem der Selbstverwaltungen

  • 21 Feb 0

21-02-2019

Der SKGD-Vorstand hielt seine Sitzung am 18/02/2019 ab. An dem Treffen nahmen auch besonders geladene Gäste teil: Katrin Koschny, die Vorsitzende des BJDM, Anna Scześniok- stellvertretende Direktorin des VDG, und Beata Sordoń, Jugendbeauftragte des VDG. Eines der behandelten Themen war das Thema Jugend. Die BJDM-Vorsitzende legte Pläne für die Jugendorganisation für 2019 vor. Die Mitglieder des Vorstands hatten auch die Gelegenheit zu erfahren, dass Frau Beata Sordoń, Jugendbeauftragte des VDG, sich mit der Zusammenarbeit mit BJDM befasst, den Jugendgruppen eigene Projekte zu realisieren hilft, realisiert auch selber solche Projekte für die Jugendliche und besucht Schulen die Interesse an der Jugendarbeit der DMi zeigen. 

Die Mitglieder des Vorstandes diskutierten auch das Thema der Gemeindezuwendungen für SKGD-Strukturen. Im Jahr 2018 kann die SKGD mit einer Erhöhung der Mittel, die im Rahmen der Gemeindezuwendungen bereitgestellt werden, rühmen, die hauptsächlich auf die Umsetzung des Projekts “Oppelner Region ohne Geheimnisse” zurückzuführen ist. In einigen DFKs gibt es auch neue sowie die Fortführung der erfolgreich durchgeführten Aktivitäten. Die SKGD erhält auch Signale über die Möglichkeiten der Beantragung von Mitteln für Maßnahmen für nationale Minderheiten. Es ist jedoch wichtig, dass lokale SKGD-Strukturen konkrete Ideen und Projekte vorbereiten, die umgesetzt werden können. Ohne spezifische Projekte wird keine Organisation eine Unterstützung erhalten. Im Falle von Gemeinden, in denen Wettbewerbe zur Unterstützung von Minderheitenaktivitäten nicht angekündigt werden, lohnt es sich, die vereinfachte Art der Angebotsabgabe zu nutzen, d.h. das 19a Verfahren. Dieses Verfahren besteht darin, ein Angebot auf eigene Initiative außerhalb des Wettbewerbs einzureichen. Die Implementierung der Aufgabe im vereinfachten Verfahren kann bis zu 90 Tage dauern und die Subvention für eine solche Aufgabe darf 10.000 zł nicht überschreiten. Eine Organisation kann nicht mehr als 20.000 PLN für alle Aufgaben im vereinfachten Verfahren in einem bestimmten Kalenderjahr erhalten. Die Abgabe von Projekten und die Abrechnung kommunaler Zuwendungen  wird in der SKGD von Frau Dominika Skatula betreut.

   

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