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18 Dez 0
18-12-2018
Am 12. Dezember fand ein Arbeitstreffen der Vertretern nationaler und ethnischer Minderheiten mit Vertretern des polnischen Bildungsministerium statt, in dem die Funktionsweise der Bildungsentwicklungsstrategie und aktuelle Fragen des Unterrichts von nationalen, ethnischen und regionalen Sprachen besprochen wurden.
Das Treffen, das im Sitz des Bildungsministerium stattfand, wurde vom Staatssekretär im Bildungsministerium, Minister Maciej Kopeć, geleitet. Außerdem nahmen an diesem Treffen seitens des Bildungsministerium Katarzyna Koszewska – Direktorin der Abteilung für Allgemeine Bildung, Frau Małgorzata Krasuska und Frau Monika Łukaszewicz, Leiterin der Abteilung für allgemeine Bildung teil. Seitens der Minderheiten nahmen an dem Treffen teil: Rafał Bartek – Vorsitzender der SKGD und Vertreter der deutschen Minderheit in der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten (KWEiMNE), Grzegorz Kuprianowicz – Co-Vorsitzender von KWRiMNiE, Vertreter der ukrainischen Minderheit, Margareta Kieca Vertreterin der lemkischen Minderheit, Alvydas Nevulis Vertreter der litauischen Minderheit.
Während des Treffens wurde das Thema Minderheitenbildungsstrategie diskutiert. Die Parteien waren sich einig, dass die Richtungen der Bildungsstrategie auf der Grundlage der Analyse von Problemen und Herausforderungen der Bildung in einzelnen Minderheiten neu benannt werden sollten. Die von Minderheitenorganisationen auf der Grundlage eines vom Ministerium ausgearbeiteten einheitlichen Modells entwickelten Analysen sollen beim nächsten Arbeitstreffen erörtert werden.
Ein weiteres sehr wichtiges Thema, das während des Treffens erörtert wurde, war die Stellungnahme der Minderheitenpartei der Gemeinsamen Regierungskommission und der nationalen und ethnischen Minderheiten von 12/06/2018 über das Unterrichten von Sprachen der nationalen und ethnischen Minderheiten und der Regionalsprache. Dies war eine Antwort auf das Problem, das am Ende des Schuljahres 2017/2018 in den Grundschulen auftrat. Dabei ging es um die Interpretation des Bildungsministeriums, in der die Möglichkeit des Deutschunterrichts als Minderheitensprache gleichzeitig als Fremdsprache zu lehren in Frage gestellt wurde. (Stellungnahme vom 12.06.2018 beigefügt).
Die Vertreter des Bildungsministerium hörten den Argumenten von Vertretern der Minderheiten zu, die auf praktische Probleme im Zusammenhang mit dieser Frage hingewiesen hatten, und versprachen, die Angelegenheit erneut zu prüfen und eine Lösung zu finden, die für alle interessierten Parteien von Vorteil ist. Dieses Problem hat das deutsche Minderheitenumfeld schon lange beunruhigt, und es sei daran erinnert, dass in diesem Bereich bereits drei unabhängige Rechtsgutachten vorbereitet wurden. Diese Rechtsgutachten wurden von Professor Grzegorz Janusz, Biuro Analiz Sejmowych und der Rechtsanwaltskanzlei S.C. Arkadiusz Wytrwał, Waldemar Piontek, Piotr Szyndzielorz vorbereitet (beigefügt).