Anträge auf eine Förderung für kulturelle Projekte über das Konsulat der BRD, kann man nur bis 1.03.2017 einreichen.

Anträge auf eine Förderung für kulturelle Projekte über das Konsulat der BRD, kann man nur bis 1.03.2017 einreichen.

  • 15 Feb 0

15-02-2017

Jede DFK-Ortsgruppe, Gemeinde- oder Kreisvorstand haben die Möglichkeit über die SKGD eine Förderung für kulturelle Projekte über das Konsulat der BRD zu erhaltenNur im Jahr 2016 wurden 143 kulturelle Projekte durch das Konsulat der BRD gefördert auf die Summe von 429 850,00 zł. 

Die Anträge sollen im Büro der SKGD bis 1.03.2017 eingereicht werden. Danach werden sie von der Kommission der SKGD und anschließend vom Konsulat in Oppeln verifiziert. Die Anträge dürfen nur einmal im Jahr einreicht werden, daher muss man auch Anträge planen, die bis zum Ende des Kalenderjahres realisiert werden sollen. Falls ein Antrag nach dem Ablauf der Frist eingereicht wird, kann er aus formellen Gründen nicht angenommen werden.

Mehr Informationen und die Formulare finden Sie hier: https://skgd.pl/de/strefa-dfk/projekty-wnioski-dokumenty-i-regulaminy/projekty-finansowane-z-konsulatu-rfn-w-opolu/

 

   

Skip to content

Strona korzysta z plików cookies, więcej o zasadach wykorzystania plików cookies znajdziesz w naszej polityce prywatności. Więcej informacji

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close