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13 Feb 0
13-02-2017
Dank der Zuwendung des Ministeriums des Innern und der Verwaltung können die Kulturgruppen der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien sich um Finanzierung der Tätigkeit bemühen. Wir haben nicht die Möglichkeit alle Kosten der Tätigkeit zu finanzieren, nur 80 % der gesamten Kosten. Um den Zuschuss zu bekommen, füllen sie den Antrag aus. Den Antrag finden sie auf der SKDG Internetseite (https://skgd.pl/de/dzialalnosc-kulturalno-oswiatowa/zespoly-artystyczne-tskn/dofinansowanie/ ) Der Bewerbungsschluss für die Mittel im Jahr 2017 ist am 28. Februar 2017 (Dienstag).
Nur die Kulturgruppen, die die Einigung mit SKGD unterschrieben haben, können einen Zuschuss bekommen. Die Einigung beinhaltet die wichtigsten Grundlagen der Zusammenarbeit:
1. Kulturgruppen, die sich um den Zuschuss bemühen, sind Gruppen, die bei einem bestimmten DFK, DFK-Gemeindevorstand oder DFK-Kreisvorstand funktionieren.
2. Die Kulturgruppe tritt als eine Kulturgruppe der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien auf.
3. Die SKGD Kulturgruppe tritt in den meisten Fallen mit deutschsprachigem Programm auf.
4. Die Kulturgruppe, die von SKGD subventioniert wird, bewirbt die Gesellschaft durch Veröffentlichung der Information (Logo) über die Finanzierung durch SKGD und das Innenministerium auf ihren Werbematerialien.
5. Die Kulturgruppe ist verpflichtet, den Banner, den die Kulturgruppe erhalten hat oder wird, während der Auftritte auszustellen.
6. Die Voraussetzung für die Förderung ist die Einreichung eines Antrags für die Tätigkeit der Gruppe in dem Termin, der von der SKGD bestimmt wird.
Eine der Bedingungen um den Zuschuss zu erhalten, ist auch, die rechtzeitige und genaue Abrechnung der Mittel des Vorjahres und Berichte, Foto -Dokumentation der betriebenen Tätigkeit zu senden (alle Dokumente für die Abrechnung werden Sie später erhalten).
Die Vorteile der Finanzierung der Kulturgruppen durch die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien:
1. Finanzielle Unterstützung.
2. Werbung der Kulturgruppe auf der SKGD-Seite (skgd.pl) und in sozialen Netzwerken,
3. Die Förderung einer Kulturgruppe auf SKGD-Veranstaltungen und anderen Veranstaltungen der Deutschen Minderheit,
4. Ausstellung von Werbematerialien, die Informationen über die Kulturgruppe enthalten.