Zufinazierung

Dank der Zuwendung des Ministeriums für Inneres und Verwaltung können die Kulturgruppen der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien (SKGD) sich um eine Finanzierung ihrer Tätigkeit bemühen. Um den Zuschuss zu bekommen, füllen Sie bitte den Antrag, der sich in der Tabelle rechts befindet, elektronisch oder in Papierform aus.

Der Bewerbungsschluss für die finanziellen Mittel im Jahr 2024 ist am 21. August 2023 (Montag).

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass nur 80 % der gesamten Kosten finanziert werden,
da wir nicht alle Kosten der Tätigkeit übernehmen können. Die Anträge müssen auch den genauen Bedarf (Menge, Art, Preis) beinhalten. Daher bedenken Sie bitte sorgfältig den angeforderten Betrag.

 

Für das Jahr 2024 können folgende Kategorien finanziert werden:

  • Transportkosten; 
  • Benzinkosten;
  • Kauf von Instrumenten und Accessoires (das Zubehör umfasst unter anderem Notenständer, Instrumentenpflegemittel usw.);
  • Reparatur von Instrumenten und Musikanlagen;
  • Kauf von Musikanlagen und Accessoires (d.h. Lautsprecher, Kabel, Mikrofone);
    Andere, wie beispielsweise Lampen für die Notenständer, Nähen von Kostümen (Dienstleistung), Kauf von Stoffen, Kauf von Kostümen, Kauf von Hemden, Röcken etc. oder auch Tanzartikel (z.B. Pompons).

Zusätzlich können Sie einen Zuschuss zum Gehalt des Gruppenlehrers beantragen.
Geben Sie bitte möglichst genau den Bedarf an, für welchen Sie sich bei dem Zuschuss bemühen, z.B. die Anzahl der Paar Schuhe oder die Anzahl der Fahrten.

Achtung! Eine Antragstellung ist nicht gleichbedeutend mit einer Förderung von oben.
Die Anträge werden entsprechend der Höhe der Zuwendung berücksichtigt, die wir zum Jahreswechsel 2023/2024 vom Ministerium für Inneres und Verwaltung erhalten. Ausführliche Informationen zur Höhe der Zuwendung erhalten Sie Anfang 2024.

 

Bedingungen für Kulturgruppen die sich bei der SKGD um ein Zuschuss bemühen:

  1. Kulturgruppen, die sich für den Zuschuss bemühen, sind Gruppen, die bei einem bestimmten DFK, DFK-Gemeindevorstand oder DFK-Kreisvorstand funktionieren.
    2. Nur die Gruppen, die mit dem DFK zusammenarbeiten, können durch die SKGD dank des Zuschusses des Ministeriums für Inneres und Verwaltung finanziert werden.
    3. Die Kulturgruppe tritt als eine Kulturgruppe der SKGD auf und wechselt somit nicht den Namen, unabhängig vom Ort und Gremium, vor dem sie auftritt.
    4. Die SKGD Kulturgruppe tritt mit zweisprachigem Programm (deutsch und polnisch) auf.
    5. Die Kulturgruppe, die von der SKGD subventioniert wird, vermarktet die Gesellschaft durch Veröffentlichung auf den Werbematerialien einer Information (Logo) über die Finanzierung des SKGD und des Ministeriums für Inneres und Verwaltung.
    6. Die Voraussetzung für die Förderung ist die Einreichung eines Antrags für die Tätigkeit der Gruppe im Termin, der von der SKGD bestimmt wird.
    7. Eine der Bedingungen, den Zuschuss zu erhalten, ist auch die rechtzeitige und genaue Abrechnung der Mittel des Vorjahres und Berichte, sowie die Sendung von Fotodokumentationen der betriebenen Tätigkeiten. 

 

Gruppen / Solisten, die bisher keinen Zuschuss erhalten haben und noch nicht mit der SKGD zusammengearbeitet haben, aber eine solche Zusammenarbeit aufnehmen möchten, können sich an die Koordinatorin der Kulturgruppen der SKGD wenden: Małgorzata Szymaszek (E-Mail: malgorzata.szymaszek@skgd.pl; Tel. 506 432 429).

Bei Unklarheiten oder Problemen wenden Sie sich bitte auch an die Koordinatorin.

 

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