Wir erinnern an die Notwendigkeit , in den SKGD-Strukturen Jahresversammlungen durchzuführen!

Wir erinnern an die Notwendigkeit , in den SKGD-Strukturen Jahresversammlungen durchzuführen!

  • 12 März Off

12-03-2025

Liebe DFKs, Gemeinde- und Kreisvorstände der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien.

In den ersten Monaten des Jahres finden in unseren Strukturen die Jahresversammlungen statt. In den Pandemiejahren wurde die Zeit der Durchführung der Versammlungen verlängert, aber in diesem Jahr kehren wir zu den normalen Durchführungszeiten zurück.

Die Termine der Jahresversammlungen wurden im Beschluss des Vorstandes der SKGD angegeben:

  • a) DFK – Jahresversammlungen – 01.01.2025 do 16.03.2025
  • b) Gemeinde-Jahresversammlungen – 16.03.2025 do 13.04.2025
  • c) Kreis-Jahresversammlungen – 13.04.2025 do 04.05.2025

Falls es nicht möglich war, die Jahresversammlungen zu den oben genannten Terminen durchzuführen, bitten wir die Versammlungen so schnell wie möglich nachzuholen. Diese sollten für den DFK jedoch nicht später, als die geplante Gemeindejahresversammlung, stattfinden und bei den Gemeidejahresversammlungen nicht später als die geplante Kreisjahresversammlung.

Die Dokumentation der Jahresversammlung sollte gleich nach der Versammlung im SKGD-Vorstandsbüro eingereicht werden. 

Die jährlichen Versammlungen sind obligatorisch, da die SKGD gemäß dem Gesetz über Gemeinnützigkeit und Ehrenamtlichkeit einen Jahresbericht über seine Aktivitäten vorlegen muss.

Mehr Informationen und die Vorlagen finden Sie HIER [https://skgd.pl/de/strefa-dfk/projekty-wnioski-dokumenty-i-regulaminy/zebrania-sprawozdawczo-wyborcze/]

   

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