Unterstützung der Kulturgruppen der SKGD für das Jahr 2026

Unterstützung der Kulturgruppen der SKGD für das Jahr 2026

  • 23 Juni Off

23-06-2025

Titel des Bildes: Anträge 2026, Autor:

Dank der Zuwendung des Ministeriums des Innern und der Verwaltung haben die Kulturgruppen der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien die Möglichkeit, sich um eine Finanzierung ihrer Tätigkeit zu bemühen. Um finanzielle Unterstützung zu beantragen, füllen Sie bitte den elektronischen oder papierbasierten Antrag aus, den Sie in der Tabelle rechts finden.

Der Bewerbungsschluss für die Mittel im Jahr 2026 ist der 31. Juli 2025 (Donnerstag).

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie sich um eine Unterstützung der Tätigkeit der Kulturgruppen bewerben – wir können nicht alle Kosten übernehmen, sondern lediglich 80 % der Gesamtkosten.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge den genauen Bedarf (Menge, Art, Preis) beinhalten müssen. Überlegen Sie sich bitte gut, welchen Betrag Sie beantragen möchten.

Für das Jahr 2026 können Zuschüsse für folgende Ausgabenkategorien beantragt werden:
– Transportkosten (Busfahrten/Busanmietung) oder Kraftstoffkosten
– Kauf von Instrumenten und Zubehör (z. B. Notenständer, Pflegemittel für Instrumente)
– Reparatur von Instrumenten oder Musikanlagen
– Kauf von Musikanlagen (z. B. Lautsprecher, Kabel, Mikrofone)
– Weitere Ausgaben, z. B.: Lampen für Notenständer; Kostüme: Nähen von Kostümen (Dienstleistung), Kauf von Stoffen, Kauf fertiger Kostüme (!kein Nähen), z. B. Hemden, Röcke; Tanzzubehör wie Pompons

Zusätzlich kann eine Bezuschussung des Gehalts der Gruppenleitung beantragt werden.

Bitte geben Sie möglichst genau den Bedarf an, den Sie bezuschussen lassen möchten, z. B. die Anzahl der Schuhpaare oder geplanten Fahrten.

Achtung! Die Einreichung eines Antrags bedeutet nicht automatisch, dass eine Förderung gewährt wird. Die Anträge werden im Hinblick auf die Höhe der Zuwendung geprüft, die wir vom Ministerium zum Jahreswechsel 2025/2026 erhalten. Genaue Informationen dazu folgen Anfang 2026.

Förderbedingungen für Kulturgruppen der SKGD:

  1. Die Gruppe muss bei einem bestimmten DFK, DFK-Gemeindevorstand oder DFK-Kreisvorstand tätig sein.
  2. Nur Gruppen, die mit dem DFK zusammenarbeiten, können durch die SKGD dank der Förderung des Ministeriums finanziert werden.
  3. Die Gruppe tritt als Kulturgruppe der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien auf und ändert nicht ihren Namen je nach Auftrittsort oder Veranstalter.
  4. Die Kulturgruppe präsentiert ein zweisprachiges Programm (Deutsch und Polnisch).
  5. Die durch SKGD geförderte Kulturgruppe bewirbt die Gesellschaft, indem sie auf ihren Werbematerialien eine Information (Logo) über die Finanzierung durch SKGD und das Innenministerium anbringt.
  6. Eine Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung des Antrags innerhalb der von der SKGD gesetzten Frist.
  7. Weitere Voraussetzung ist die termingerechte und ordnungsgemäße Abrechnung der Fördermittel aus dem Vorjahr sowie die Übermittlung von Berichten und Fotodokumentation über die durchgeführten Aktivitäten.

Gruppen / Solisten, die bisher keinen Zuschuss erhalten haben und noch nicht mit der SKGD zusammengearbeitet haben, aber eine solche Zusammenarbeit aufnehmen möchten, können sich an die Koordinatorin der Kulturgruppen der SKGD wenden: Ewa Janiszewska (E-Mail: ewa.janiszewska@skgd.pl; Tel. 506 264 831, 77 40 21 077).

Bei Unklarheiten oder Problemen wenden Sie sich bitte auch an die Koordinatorin.

Link zum Online-Formular: https://skgd.pl/de/dzialalnosc-kulturalno-oswiatowa/zespoly-artystyczne-tskn/formularz-zespoly_artystyczne/

Austragungsort: Oppeln

Termin der Sitzung: -

Autor: Ewa Janiszewska

   

Kontakt

Ewa Janiszewska            

Spezialist für Kultur

+48 77 402 10 77

+48 506 264 831

ewa.janiszewska@skgd.pl

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