Übergabe vom 1,5 %

Ab dem Jahr 2023 kann jede Person, die am Anfang des Kalenderjahres ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, 1,5% ihrer Steuer der deutschen Minderheit übergeben.

Nachstehend finden Sie eine Anleitung, wie Sie das Formular beim Finanzamt korrekt ausfüllen.

Die Felder “Numer KRS” und “kwota” sind Pflichtfelder.
Wenn der Spender ein DFK benennen möchte, füllt er das Feld “Cel szczegółowy” aus.
Wenn der Spender seinen Namen und seine Adresse bekannt geben möchte, füllt er das Feld “Wyrażam zgodę” aus.

Die Gelder im Rahmen des 1,5% übergibt das Finanzamt an das Konto der SKGD binnen von 3 Monaten.

 

Die Finanzämter informieren das Vorstandsbüro über die Gesamtsumme der Mittel, die im Rahmen des 1,5% eingegangen sind in September/Oktober. Dann erhalten die jeweiligen DFK-Ortsgruppen auch Informationen, ob und in welcher Höhe Finanzmittel im Rahmen des 1,5% an sie ausgezahlt werden. Die DFK-Kreise müssen diese Mittel im laufenden Kalenderjahr für satzungsgemäße Zwecke der SKGD (z.B. kulturelle Projekte) ausgeben und können das gesamte Kalenderjahr abdecken, nicht nur die Monate, nach denen die Mittel eingehen. Eine Abrechnung über die Verwendung dieser Mittel ist bis zu dem von der Buchhaltung festgelegten Termin an die Geschäftsstelle in Oppeln zu übermitteln.

Alle Dokumente für die Abrechnung der 1,5% Mittel (2022) finden Sie im Anhang.

 

Kontakt

Andrzej Klama, Monika Cieślik

Tel. 77 40 21 074

andrzej.klama@skgd.pl

monika.cieslik@skgd.pl

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