Sind Sie Deutsche/r und leben in Polen? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Stimme bei der kommenden Bundestagswahl abgeben können.

Sind Sie Deutsche/r und leben in Polen? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Stimme bei der kommenden Bundestagswahl abgeben können.

  • 28 Nov Off

28-11-2024

Die vorgezogene Bundestagswahl in Deutschland wurde für Ende Februar geplant. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger, die/der in Polen lebt, können Sie an der Wahl teilnehmen. Daher sollten Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können sich bereits in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden, muss ein Antrag ausgefüllt und an die entsprechende Gemeinde in Deutschland geschickt werden.

In dieser Situation gibt es zwei Fälle:

  1. Wenn jemand mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland angemeldet war, füllt er den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf) aus und schickt ihn dann per Post oder per E-Mail an die Gemeinde in Deutschland, in der er vor seinem Auszug zuletzt angemeldet war.
  2. Wenn jemand nie in Deutschland angemeldet war oder weniger als drei Monate in Deutschland gelebt hat, muss er den Antrag bei der Gemeinde in Deutschland stellen, mit der er am engsten verbunden und daher von der politischen Lage in Deutschland betroffen ist. In diesem Fall sollte der Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung ausgefüllt werden (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf). Da die darin enthaltene eidesstattliche Versicherung persönlich zu unterschreiben ist, muss das Formular ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an die zuständige Gemeindebehörde gesandt werden. Zum Antrag sollte außerdem auf einem gesonderten Blatt eine Begründung beigefügt werden, aus welchen Gründen eine unmittelbare Betroffenheit von der politischen Lage in Deutschland vorliegt und inwieweit diese zu der Gemeinde besteht, bei der der Antrag gestellt wird. Die entsprechenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen.

ACHTUNG! Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Stimmabgabe erfolgt dann per Briefwahl.

Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und des Neuen Jahres möchten wir Sie ermuntern, Ihren Antrag so schnell wie möglich einzureichen. Es besteht die Möglichkeit, dass viele Beamte in dieser Zeit im Urlaub sein werden, was die Bearbeitungszeit der Anträge beeinflussen kann. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es besser, Ihren Antrag jetzt auszufüllen und zu schicken.

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind hier verfügbar:: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier: https://polen.diplo.de/pl-de/-/2684312

Wir empfehlen Ihnen auch die Lektüre des nebenstehenden Dokuments, das detaillierte Informationen zur Stimmabgabe aus dem Ausland enthält —>

   

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