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09 Mai 0
09-05-2022
Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind verpflichtet, eine Erklärung über die Wärmequelle und die Verbrennung von Brennstoffen abzugeben. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz vom 21. November 2008 über die Förderung von thermischen Modernisierungen und Renovierungen und über zentrale Emissionsaufzeichnungen von Gebäuden (d.h. Gesetzblatt von 2021, Punkt 554). In Anbetracht der obigen Ausführungen bitte ich Sie, sich mit dem Eigentümer des Gebäudes, von dem der DFK-Kreis die Räumlichkeiten mietet, in Verbindung zu setzen, um eine Bestätigung der Mitteilung des Eigentümers an das Zentrale Gebäude-Emissionsregister über die in den Räumlichkeiten betriebenen Öfen zu erhalten.
Bitte bestätigen Sie uns dies in der Geschäftsstelle der SKGD bis zum 31.05.2022.
Foto: canva.com