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30 Okt 0
30-10-2021
Stellungnahme vom Abgeordneten Ryszard Galla bezüglich des Antrages auf Streichung von 236 Mio. PLN aus dem Staatshaushalt für das Jahr 2022 für den Unterricht von Deutsch als Sprache der nationalen Minderheit
Am 27. Oktober dieses Jahres legte der Abgeordnete Janusz Kowalski einen Änderungsantrag zum Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2022 vor, der die Streichung von 236 mio. PLN aus dem Staatshaushalt für das Jahr 2022 für den Unterricht von Deutsch als Sprache der nationalen Minderheit vorsieht. Dieser Betrag ist Teil des allgemeinen Bildungszuschusses für den Unterricht von Deutsch als Sprache der nationalen Minderheit. Der Abgeordnete beantragte, diesen Betrag zur Finanzierung des Polnischunterrichts in anderen Ländern zu verwenden. Einen Tag zuvor stellte er einen ähnlichen Antrag bezüglich der Mittel, die dem Minister für Inneres und Verwaltung zur Verfügung stehen, und die unter anderem zur Förderung der Kultur, Sprache und Traditionen der deutschen Minderheit verwendet werden. Die von Abgeordneten Janusz Kowalski ergriffenen Maßnahmen, stehen im klaren Widerspruch zum in Polen geltenden Recht und sind ein weiterer Versuch, ein antideutsches Narrativ aufzubauen. Der Abgeordnete versucht, Probleme zu lösen, die es nicht gibt. Sein Vorgehen wird von anderen Mitgliedern der PiS-Fraktion nicht unterstützt, was sich vor allem daran zeigt, dass der von ihm vorgeschlagene Änderungsantrag abgelehnt wurde. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Anträge des Abgeordneten Kowalski, die finanzielle Unterstützung für die deutsche Minderheit in Polen aus dem Haushalt zu streichen, einen sehr gefährlichen Präzedenzfall darstellen und zeigen, wie sehr er in seiner Rhetorik die Grundrechte der polnischen Staatsbürger, die der nationalen Minderheiten in Polen angehören, vergisst.
Erstens gilt das Förderungssystem für Minderheitenbildung für alle nationalen und ethnischen Minderheiten sowie für die Gemeinschaft, die die Regionalsprache verwendet. Im Rahmen dieses Systems gehen die Mittel des zusätzlichen Betrags des Teils von allgemeinen Bildungszuschuss an die polnischen Selbstverwaltungen und nicht an die Minderheitenorganisationen. Die Höhe der Mittel, die die Selbstverwaltungen erhalten, wird auf der Grundlage eines ziemlich komplizierten Algorithmus berechnet, der in der Verordnung des Ministeriums für Bildung festgelegt ist. Anschließend werden diese Mittel von den Selbstverwaltungen an Schulen überwiesen, in denen die Sprache einer nationalen Minderheit unterrichtet wird.
Zweitens gibt es in der polnischen Gesetzgebung keine speziellen Regelungen und Bestimmungen, die ausschließlich der deutschen Minderheit gewidmet sind. In seinen Rahmen gibt es auch keine Fonds, die nur der deutschen Minderheit zustehen würden.
Die Bestimmungen bezüglich der nationalen und ethnischen Minderheiten und der Gemeinschaft, die eine Regionalsprache verwendet, gelten für alle diese Gruppen. Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnische Minderheiten sowie die Regionalsprache besagt, dass als nationale Minderheiten folgende Minderheiten in Polen Anerkennung finden: weißrussische Minderheit, tschechische Minderheit, litauische Minderheit, deutsche Minderheit, armenische Minderheit, russische Minderheit, slowakische Minderheit, ukrainische Minderheit und jüdische Minderheit. Darüber hinaus führt das Gesetz vier ethnische Minderheiten und die Gemeinschaft, die die Regionalsprache verwendet, auf. Was ganz wichtig ist, besagt Art. 8 Punkt 4 dieses Gesetzes, dass „Personen, die einer Minderheit angehören, insbesondere das Recht haben, eine Minderheitensprache zu lernen oder in einer Minderheitensprache unterrichtet zu werden“. Gemäß dem Art. 17 dieses Gesetzes erfolgt die Durchführung des Rechts, der der Minderheiten angehörenden Personen zum Lernen der Minderheitssprache oder in der Minderheitssprache unterrichtet zu werden, sowie des Rechts dieser Personen zum Lernen der Geschichte und der Kultur der Minderheiten nach den in dem Gesetz vom 7. September 1991 über das Bildungssystem bestimmten Grundsätzen und Verfahren. Das Gesetz gibt also nicht an, welche bestimmte Minderheit das Recht hat, eine Minderheitensprache zu lernen oder in einer Minderheitensprache unterrichtet zu werden. Eine solche Bestimmung des Gesetzes würde der Verfassung der Republik Polen widersprechen, da sie eine dieser Gruppen, in diesem Fall die deutsche Minderheit, von den Rechten ausschließen würde, die den anderen Minderheiten zustehen. Umso mehr verstößt die Forderung des Abgeordneten, die Finanzierung einer bestimmten Minderheit, in dem Falle, der deutschen Minderheit, auszusetzen, gegen die Bestimmungen, die vom polnischen Parlament verabschiedet wurden.
Drittens ist anzumerken, dass der Abgeordnete Kowalski, wenn er den Begriff verwendet, dass es sich hier um die für diese Zwecke bereitgestellten Gelder der polnischen Steuerzahler handelt, vergisst, dass unter diesen polnischen Steuerzahlern auch polnische Staatsbürger sind, die nationalen oder ethnischen Minderheiten angehören.
Viertens kommt der Abgeordnete in seinen Äußerungen immer wieder auf die Notwendigkeit zurück, Symmetrie in die polnisch-deutschen Beziehungen einzuführen.
Er fordert, dass die deutsche Minderheit in Polen, genauso viele Rechte haben sollte, wie die Polen in Deutschland. Dieses Prinzip widerspricht der Idee der Menschen- und Bürgerrechte, zu denen auch die Rechte nationaler Minderheiten gehören, und kann in dieser Hinsicht nicht gelten, da es logischerweise die Diskriminierung polnischer Staatsbürger in Polen, aus Gründen der Staatsangehörigkeit, in jedem Fall sanktionieren müsste, wenn in einem an Polen angrenzenden Land, die Polen diskriminiert werden würden. Es würde nicht nur den von Polen ratifizierten internationalen Verträgen zum Schutz der Menschenrechte sowie der nationalen und ethnischen Minderheiten widersprechen, sondern auch den vorangegangenen Worten des Heiligen Johannes Paul II. in der Botschaft zum XXII. Weltfriedenstag 1989. Damals schrieb der Papst: „Der ihnen (Minderheiten) entgegengebrachte Respekt sollte in der Tat als Prüfstein für ein harmonisches gesellschaftliches Zusammenleben und als Indikator für die bürgerliche Reife eines Staates und seiner Institutionen angesehen werden”.
Der Enthusiasmus des Abgeordneten Kowalski, für Aktionen zur Erschwerung des Lebens und zur Einschränkung der Rechte von Angehörigen der deutschen Minderheit, ist schwer zu verstehen. Die deutsche Minderheit in Polen schadet dem Abgeordneten keineswegs und wenn man die Einwohnerzahl in Polen berücksichtigt, macht sie nur einen sehr kleinen Teil davon aus. Daher kann sie kaum als Bedrohung angesehen werden.
Die Mittel, die im Rahmen des Teils von allgemeinen Bildungszuschuss über die Selbstverwaltungen an Schulen fließen, ermöglichen Tausenden von Kindern mit polnischer Staatsbürgerschaft, die gleichzeitig Angehörigen einer bestimmten nationalen und ethnischen Minderheit (nicht nur der deutschen) sind, die Teilnahme am Sprachunterricht ihrer Muttersprache. Dadurch können sie ihre sprachliche, kulturelle und historische Identität stärken, die ihnen von ihren Eltern, Großeltern und anderen Personen aus ihrem Familienkreis weitergegeben wird. Das System der Finanzierung einer Minderheitensprache ist ein Mechanismus, der in Polen seit vielen Jahren funktioniert. Die Förderung dieses Unterrichts durch den Staat ist eine natürliche Verpflichtung, die sich aus internationalen Vereinbarungen und polnischen Vorschriften ergibt. Es ist auch eine natürliche Folge dessen, dass Polen ein demokratischer Rechtsstaat ist. Das Vorgehen des Abgeordneten Kowalski zerstört die seit Jahren aufgebaute Rechtsordnung in Polen und sorgt für gesellschaftliche Verwirrung. Mit der Einreichung solcher Anträge, lenkt der Abgeordnete die gesellschaftliche Aufmerksamkeit von den wirklichen Problemen ab, mit denen unser Land derzeit konfrontiert ist. Stattdessen sollte er all seine Energie und seinen Enthusiasmus einsetzen, um die wirklichen Probleme der Einwohner der Woiwodschaft Oppeln und des ganzen Landes zu lösen, und die gibt es viele.