Die “Resolution zum 30. Jahrestag des Vertrages zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit” verabschiedet vom Oppelner Regionalparlament

Die “Resolution zum 30. Jahrestag des Vertrages zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit” verabschiedet vom Oppelner Regionalparlament

  • 28 Sep 0

28-09-2021

Am 28.09. 2021 wurde der Entwurf der “Resolution zum 30. Jahrestag des Vertrages zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit” des Oppelner Regionalparlaments angenommen und von dessen Mitgliedern verabschiedet. 

Wir ermutigen Sie dazu, sich mit dem Inhalt bekannt zu machen: 

 

Beschluss Nr 33/349/2021

Des Oppelner Regionalparlaments

Vom 28. September 2021

 

über die Verabschiedung “Der Resolution zum 30. Jahrestag des Vertrages zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit”

Gemäß Artikel 18 Punkt 20 des Gesetzes vom 5. Juni 1998 über die Selbstverwaltung der Woiwodschaft (d.h. Gesetzblatt von 2020, Pos. 1668, in der geänderten Fassung) und § 20 Abs. 1 der Satzung der Woiwodschaft Oppeln (d.h. Gesetzblatt der Woiwodschaft Oppeln von 2019, Pos. 3881, in der geänderten Fassung) fasst der Sejmik der Woiwodschaft Oppeln den folgenden Beschluss:

§ 1

“Die Resolution zum 30. Jahrestag des Vertrages zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit” wird angenommen und stellt die Anlage zum Beschluss dar. 

§ 2

Die in § 1 genannte Entschließung ist zu übermitteln an:
– Den Präsidenten der Republik Polen,
– Den Präsident des Ministerrats,
– Den Marschall des Sejms der Republik Polen,
– Den Marschall des Senats der Republik Polen,
– Die Abgeordneten und Senatoren der Woiwodschaft Oppeln,
– Den Woiwoden der Woiwodschaft Opole,
– Die Vereinigung der Woiwodschaften der Republik Polen,
– DieLandräte der Woiwodschaft Oppeln,
– Die Bürgermeister/Bürgermeister der Städte in der Woiwodschaft Oppeln,
– Die Einwohner der Woiwodschaft Oppeln – mittels der Massenmedien.

§ 3

Mit der Ausführung des Beschlusses wird der Vorsitzende des Oppelner Regionalparlaments betraut.

§ 4

Der Beschluss tritt mit dem Tag seiner Verabschiedung in Kraft.

 

 

Anhang zum Beschluss Nr. 33/349/2021

des Oppelner Regionalparlaments

vom 28. September 2021

 

 

Resolution

anlässlich des 30. Jahrestag des Vertrages zwischen
der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland
über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit

 

Am 17. Juni 1991 wurde der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, in dem beide Parteien erklärten, dass sie ihre Beziehungen im Geiste guter Nachbarschaft und Freundschaft entwickeln und sich um die Schaffung eines Europas bemühen werden, in dem die Menschenrechte und Freiheiten geachtet werden und die Grenzen aufhören, die Länder zu trennen. Die Parteien erklärten außerdem, dass etwaige Streitigkeiten ausschließlich mit friedlichen Mitteln beigelegt werden sollen.

Es wurde ferner vereinbart, dass Angehörige der deutschen Minderheit in Polen und in der Bundesrepublik Deutschland lebende Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber polnischer Abstammung sind oder sich zu ihrer polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, das Recht haben, ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei auszudrücken, zu bewahren und weiterzuentwickeln, ohne dass gegen ihren Willen versucht wird, sie zu assimilieren. Der Vertrag verpflichtete auch beide Länder, sich im Geiste der Verständigung und Versöhnung um die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien, zu bemühen. Der Bundestag ratifizierte das Abkommen am 17. Oktober 1991 mit der Mehrheit der Stimmen, der Bundesrat hingegen am 8. November desselben Jahres. Das polnische Parlament ratifizierte den Vertrag am 9. November 1991.

Aus der Sicht der Einwohner der Woiwodschaft Opole beurteilen wir die Entwicklung positiv und sind froh über die Intensität der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kontakte zwischen Polen und Deutschland in den letzten 30 Jahren. Der 30. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrages, der in diesem Jahr begangen wird, ist eine Gelegenheit, ein Resümee zu ziehen und gleichzeitig über die Beziehungen zwischen den beiden Ländern nachzudenken, insbesondere aus der Perspektive der Region, die von einer großen deutschen Minderheit bewohnt wird, aber auch der Region, die mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz zusammenarbeitet, was durch die Kontakte zwischen dem Oppelner Woiwoden und dem Selbstverwaltungsparlament im Jahr 1992 eingeleitet wurde. Die feierliche Unterzeichnung der Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen den Regionen fand am 11. September 2001 in Mainz statt.

Hervorzuheben ist, dass die Selbstverwaltung der Woiwodschaft Oppeln aktiv an der gemeinsamen Realisierung von Projekten mit rheinland-pfälzischen Partnern beteiligt ist; auch die Gemeinden und Landkreise der Woiwodschaft Oppeln arbeiten aktiv mit ihren Partnern zusammen. Die Intensität der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kontakte bringt neue, unbestreitbare Werte für die Entwicklung unserer Regionen. Wir schätzen besonders die kontinuierliche Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen, die wir auch während der Pandemie erlebt haben, wo wir immer auf die Unterstützung unserer deutschen Partner zählen konnten.

Im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Vertrages über die deutsche Minderheit in Polen und die in Deutschland lebenden Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber polnischer Herkunft sind oder sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, appelliert das Oppelner Regionalparlament an die Regierungen beider Länder, die Bestimmungen des Polnisch-Deutschen Runden Tisches vom 12. Juni 2011 zur Unterstützung der deutschen Minderheit in Polen und der Polen und deutschen Staatsbürger polnischer Herkunft in Deutschland zuverlässig umzusetzen.

Wir plädieren auch dafür, die Bestimmungen des Vertrages nicht nur aus der Perspektive Warschaus und Berlins zu bewerten und zu analysieren, sondern in erster Linie auf der Ebene der polnischen Regionen und ihrer Zusammenarbeit mit den deutschen Bundesländern, aus der Sicht der Kommunen und Gemeinden.

Mögen die Errungenschaften der 20-jährigen Zusammenarbeit zwischen der Woiwodschaft Oppeln und dem Land Rheinland-Pfalz von unserer Freundschaft und der Bereitschaft zeugen, die Kontakte und die Zusammenarbeit weiter auszubauen.

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 18 Punkt 20 des Gesetzes vom 5. Juni 1998 über die Selbstverwaltung der Woiwodschaft (GBl. 2020, Pos. 1668 mit Änderungen) ist die Selbstverwaltung der Woiwodschaft das einzige Organ, das für die Beschlussfassung in anderen Angelegenheiten zuständig ist, die durch die Gesetze und die Satzung der Woiwodschaft der Selbstverwaltung der Woiwodschaft vorbehalten sind. Andererseits kann das Regionalparlament der Woiwodschaft Opole gemäß § 20 (1) der Satzung der Woiwodschaft Oppeln (Amtsblatt der Woiwodschaft Oppeln von 2019, Pos. 3881, in der geänderten Fassung) Beschlüsse über Angelegenheiten von allgemeinem öffentlichem Interesse fassen.

   

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