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09 Aug 0
09-08-2021
Wir erhalten bereits die ersten Antworten von den Parteien, die an der Bundestagswahlen 2021 teilnehmen. Die zweite Partei, die uns ihre Antworten auf die Bundestagswahl 2021 übermittelt hat, ist CDU/CSU. Diese lesen Sie unten:
1. Welche Priorität haben in Ihrer politischen Planung die Angelegenheiten der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa, darunter besonders der deutschen Minderheit in Polen?
2. Haben Sie die Absicht, diese Angelegenheiten zu einem Punkt im Wahlprogramm Ihrer Partei in der Bundestagswahl 2021 zu machen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
6. Im Jahr 2019 hat die AGDM eine Resolution verabschiedet. Diese betraf die neuen Ausrichtungen der Unterstützung der DMi u. a. auch die Finanzierung, die als zu niedrig im Vergleich mit den Bedürfnissen der Minderheiten definiert wurde. Sind Sie bereit, das in Ihrem Wahlprogramm zu berücksichtigen?
Die Fragen 1, 2 und 6 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Belange der Aussiedler, Spätaussiedler und der deutschen Minderheiten im Ausland sind CDU und CSU seit langem ein wichtiges Anliegen. CDU und CSU wollen die deutschen Minderheiten und Volksgruppen in verschiedenen Ländern weiterhin darin unterstützen, ihre Sprache und Kultur zu pflegen. Die Betreuung der deutschen Volksgruppen in den Staaten Ost- und Mitteleuropas fällt in die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Dieses Amt wollen wir auch durch eine exponierte Stellung in der Bundesregierung stärken. Auch wollen CDU und CSU das Weimarer Dreieck Frankreich – Deutschland – Polen stärken und das Verständnis füreinander fördern. Deshalb werden wir ein Jugendaustauschprogramm zwischen diesen drei europäischen Staaten auf den Weg bringen und Anreize für neue Städtepartnerschaften setzen. Die Verkehrsinfrastruktur nach Polen und Tschechien werden wir mit einem Sonderprogramm intensiv ausbauen und dadurch unsere gemeinsamen Grenzregionen im Herzen Europas weiter stärken. Alle diese Punkte sind in unserem Regierungsprogramm ausformuliert.
3. Wie steht Ihre Partei zu der Verankerung der Grundwerte der Minderheitenpolitik auf der Ebene der Europäischen Union, die trotz Regelungen in den Dokumenten des Europarates nicht immer beachtet werden und sich in den kritischen Berichten der Experten widerspiegeln?
CDU und CSU stehen zu den eingegangenen Vereinbarungen europäischer Minderheitenpolitik. Wir setzen uns für die Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte ein. Hierzu gehört selbstverständlich auch der Minderheitenschutz – in Europa und über die Grenzen unseres Kontinents hinaus. Wir stehen zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verbietet und die Mitgliedstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte und zu entsprechenden Fördermaßnahmen zu Gunsten von nationalen Minderheiten verpflichtet. In Deutschland hat das Rahmenübereinkommen Geltung eines Bundesgesetzes. Außerdem bekennen wir uns zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, auf deren Grundlage in Deutschland sechs Minderheitensprachen geschützt werden.
4. Die DMi hat nicht in allen EU-Ländern Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache oder die in zwei Sprachen unterrichten. Was möchten Sie eventuell tun, um diese Unterschiede zu beseitigen, besonders in Bezug auf Polen mit einer der größten deutschen Minderheit in Europa?
Deutsche Unternehmen, Außenhandelskammern, deutsche Botschaften und Generalkonsulate, Goethe-Institute, Schulen im Ausland und den Deutschen Akademischen Austauschdienst wollen wir dazu ermutigen, im Ausland für Deutschland und damit auch für die deutsche Sprache zu werben. Alle Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen werden seit 2010 im Rahmen des deutsch-polnischen Runden Tisches erörtert. Um den deutschen Spracherwerb für Schüler der deutschen Volksgruppe zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag im Haushaltsjahr 2020 für die außerschulische Sprachförderung weitere Mittel zur Verfügung gestellt.
5. Der Bundestag und das EU-Parlament haben sich 2020 für die Europäische Bürgerinitiative Minority Safepack ausgesprochen. Leider folgte die Europäische Kommission dem nicht und hat die Bürgerinitiative der FUEN abgelehnt. Werden Sie die Anerkennung dieser Bürgerinitiative weiter unterstützen?
CDU und CSU stehen zu den eingegangenen Vereinbarungen europäischer Minderheitenpolitik. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher im November 2020 einen Antrag zur Aufforderung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der Bürgerinitiative Minority Safe Pack (MSPI) eingereicht, der einstimmig angenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung dazu auf, die Vorschläge der MSPI, soweit sie von der Europäischen Kommission aufgegriffen werden, zeitnah zu prüfen. Außerdem soll sich die Bundesregierung unabhängig von der Entscheidung der EU-Kommission bei jeder angemessenen Gelegenheit für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten im Geiste des Anliegens der MSPI auf europäischer Ebene einsetzen und jede sachdienliche Initiative ergreifen, inklusive der Bereitstellung von ausreichenden finanziellen Mitteln, um den Minderheitenschutz zu einer europäischen Angelegenheit zu machen.
7. Anlässlich des 30. Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags wurden u. a. erstmals die Rechte der in Polen lebenden DMi festgelegt. Viele davon und von der gemeinsamen Erklärung aus 2011, wurden aus der Sicht der DMi in Polen nicht umgesetzt. Wie steht Ihre Partei dazu?
Mit dem am 17. Juni 1991 vom damaligen Bundeskanzler und CDU-Parteivorsitzenden Helmut Kohl und dem damaligen polnischen Ministerpräsidenten Jan Krzysztof Bielecki in Bonn unterzeichneten deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag wurden die Rechte der in Polen lebenden deutschen Volksgruppe erstmals anerkannt. Geregelt sind sie seit 2005 durch das Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten. 2011 wurden sie durch eine gemeinsame Erklärung beider Staaten nochmals bekräftigt. Beim Umgang der Minderheiten im jeweils anderen Land setzen wir weiterhin auf einen offenen und konstruktiven Austausch, damit die strukturellen und finanziellen Maßnahmen zur Umsetzung der im Vertrag vereinbarten gleichen Rechte für die deutsche Volksgruppe in Polen und die polnischstämmigen deutschen Bürger fortgeführt werden. Die guten regionalen Kenntnisse und nachbarschaftlichen Erfahrungen der neuen Bundesländer in den Grenzregionen wollen wir nutzen, um den wissenschaftlichen Dialog und die Kooperation vor allem mit den mittel- und osteuropäischen Nachbarländern zu stärken. Wir werden die Wissenschaftsbeziehungen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten ausbauen, beispielsweise durch eine regelmäßige Wissenschaftskonferenz.
8. Viele Mitglieder der DMi in Polen sind deutsche Staatsangehörige und besitzen als Auslandsdeutsche das Wahlrecht, das aber subjektive Begründungen der Vertrautheit und Betroffenheit von politischen Verhältnissen in BRD verlangt. Sind Sie bereit, das zu vereinfachen?
Volljährige Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland mit einem Wohnsitz gemeldet sind, besitzen das Wahlrecht, sofern sie entweder seit ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in Deutschland und von ihnen betroffen sind. CDU und CSU ist es wichtig, dass diese Personengruppe die Möglichkeit zur Wahl erhält und sich der Nachweis der Vertrautheit und Betroffenheit so einfach wie möglich gestaltet. Wir veröffentlichen daher regelmäßig Informationen und Merkblätter für im Ausland lebende Deutsche, damit Sie über die Voraussetzungen und Modalitäten der Wahlteilnahme umfassend informiert sind. Hierzu dient auch ein Netzwerk von Freundeskreisen im Ausland.