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06 Aug 0
06-08-2021
Wir erhalten bereits die ersten Antworten von den Parteien, die an der Bundestagswahlen 2021 teilnehmen. Die erste Partei, die uns ihre Deklarationen zugeschichkt hat, ist BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Unten können Sie die von uns gestellten Fragen samt Antworten, die uns erteilt wurden:
1. Welche Priorität haben in Ihrer politischen Planung die Angelegenheiten der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa, darunter besonders der deutschen Minderheit in Polen?
Die Aussöhnung mit unseren Nachbarn ist ein wichtiges Anliegen grüner Politik. In den vergangenen drei Jahrzehnten sind gute, vertraute und freundschaftliche Beziehungen zwischen Polen und Deutschland gewachsen. Diese sind Voraussetzung für das Gelingen der europäischen Einigung. Die Stärkung dieser Freundschaft ist Ziel unserer Politik und wir wissen um die Leistungen der Minderheiten in diesem Prozess. Viel zu oft war das Verhältnis zwischen Polen und Deutschland in den vergangenen Jahren durch Sprachlosigkeit geprägt. Diese Sprachlosigkeit wollen wir GRÜNE überwinden und den Dialog zwischen den Regierungen, aber vor allem zwischen den Gesellschaften, stärken. Der deutsch-polnische Freundschaftsvertrag ist für uns auch ein Auftrag, unsere bilateralen Beziehungen zu intensivieren.
2. Haben Sie die Absicht, diese Angelegenheiten zu einem Punkt im Wahlprogramm Ihrer Partei in der Bundestagswahl 2021 zu machen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Mit unserem Wahlprogramm und unserer Politik setzen wir uns für die Rechte und die Stärkung von Minderheiten ein – in Deutschland und anderswo. Der Umgang mit Minderheiten ist der Gradmesser für den Menschenrechtsschutz in einer Gesellschaft – nicht nur in Fragen der individuellen Orientierung, sondern auch mit Blick auf kulturelle oder soziale Hintergründe. Als GRÜNE pflegen wir intensive und gute Kontakte in Polen – Richtung Politik und Zivilgesellschaft. Dabei haben wir stets auch die Bedürfnisse der Minderheiten im Blick.
3. Wie steht Ihre Partei zu der Verankerung der Grundwerte der Minderheitenpolitik auf der Ebene der Europäischen Union, die trotz Regelungen in den Dokumenten des Europarates nicht immer beachtet werden und sich in den kritischen Berichten der Experten widerspiegeln?
Wir GRÜNE setzen uns seit Jahren vehement für die Einhaltung der Grundwerte und -rechte explizit den Minderheitenschutz und die Achtung der Nichtdiskriminierung durch die EU-Mitgliedstaaten ein wie sie im EU-Vertrag (Art. 2) und der EU-Grundrechtecharta (Art. 21), aber auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 14) verpflichtend festgeschrieben sind. Wir stehen zum Beitritt der EU zur EMRK, wollen aber, indem wir die EU-Grundrechtecharta langfristig gegenüber den Nationalstaaten einklagbar machen, die Europäische Staatsanwaltschaft stärken, um so die Rechte aller EU-Bürger*innen zu wahren. Mit dem EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sollen Verstöße sanktioniert werden können. Aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht sollen konkrete Maßnahmen bis hin zum Stopp von EU-Geldern folgen. Der neue Rechtsstaatsmechanismus für den EU-Haushalt muss sofort zum Einsatz kommen und Projekte dann von der EU vor Ort gefördert werden.
4. Die DMi hat nicht in allen EU-Ländern Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache oder Schulen, die in zwei Sprachen unterrichten. Was möchten Sie eventuell tun, um diese Unterschiede zu beseitigen, besonders in Bezug auf Polen mit einer der größten deutschen Minderheit in Europa?
Im Bereich der Bildungsarbeit im Ausland sind die Arbeit der AKBP-Mittler wie das Goethe-Institut, die Deutschen Auslandsschulen und die PASCH- bzw. DSD-Schulen ein wertvolles Netzwerk, das wir auch weiterhin in seiner Arbeit unterstützen, auch hinsichtlich der Netzwerke in den EU-Staaten. Auslandsschulen sind Orte der Begegnung und des interkulturellen Dialogs, die wir auch mit Blick auf Fragen der Teilhabe und Umsetzung von Inklusion weiter stärken wollen. Das Netzwerk der DAS ist weltweit gut aufgestellt, wenn auch nicht allerorts eine Schule mit deutschen Sprachangebot zu finden ist, dann doch in den meisten Ländern. In den wenigen Ländern ohne DAS unterstützen wir den Ausbau des Netzwerkes, ebenso wie die Reform des Auslandschulgesetzes hinsichtlich der Anforderungen, die die Evaluation aufgezeigt hat.
5. Der Bundestag und das EU-Parlament haben sich 2020 für die Europäische Bürgerinitiative Minority Safepack ausgesprochen. Leider folgte die Europäische Kommission dem nicht und hat die Bürgerinitiative der FUEN abgelehnt. Werden Sie die Anerkennung dieser Bürgerinitiative weiter unterstützen?
Wir GRÜNE unterstützen die Minority Safepack Initiative und wollen Minderheitenrechte wie den Erhalt von Sprache, Kultur und Identität sowie Namensführung in der EU stärken.
6. Im Jahr 2019 hat die AGDM eine Resolution verabschiedet. Diese betraf die neuen Ausrichtungen der Unterstützung der DMi u. a. auch die Finanzierung, die als zu niedrig im Vergleich mit den Bedürfnissen der Minderheiten definiert wurde. Sind Sie bereit, das in Ihrem Wahlprogramm zu berücksichtigen?
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, die Rechte von Minderheiten sowie Regional- und Minderheitensprachen in ganz Europa zu schützen. Das Wahlprogramm berücksichtigt deshalb die Förderung der Minority Safepack Initiative ebenso wie die Stärkung der Minderheitenrechte und den Erhalt von Sprachen, Kulturen und Identitäten. Es ist ausdrücklicher Bestandteil der Minority Safepack Initiative, die sprachliche Vielfalt in der EU zu stärken. Der Schutz von Minderheiten, ihren Sprachen, Kulturen und Identitäten ist aus unserer Sicht essentiell, um Europas Vielfalt zu wahren.
7. Anlässlich des 30. Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags wurden u. a. erstmals die Rechte der in Polen lebenden DMi festgelegt. Viele davon und von der gemeinsamen Erklärung aus 2011, wurden aus der Sicht der DMi in Polen nicht umgesetzt. Wie steht Ihre Partei dazu?
Wir GRÜNE wollen die Umsetzung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit in Deutschland und in Polen verbessern. Beispielsweise wird man im Bereich der Förderungen von Mehrsprachigkeit den vereinbarten Zielen nicht gerecht. Mehrsprachigkeit ist ein Geschenk und trägt zur besseren Verständigung bei. Deshalb sollte sie verstärkt gefördert werden. Außerdem wollen wir den Austausch – vor allem zwischen jungen Menschen – besser unterstützen.
8. Viele Mitglieder der DMi in Polen sind deutsche Staatsangehörige und besitzen als Auslandsdeutsche das Wahlrecht, das aber subjektive Begründungen der Vertrautheit und Betroffenheit von politischen Verhältnissen in BRD verlangt. Sind Sie bereit, das zu vereinfachen?
Die 2013 im Bundestag einmütig beschlossenen Regelungen zur Teilnahme an Bundestagswahlen für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn in der Praxis vermehrt Probleme auftreten sollten, wollen wir GRÜNE das gerne prüfen.
Zur Erinnerung: die Bundestagswahlen finden am 26. September 2021 statt. Wahlberechtigte Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, haben bis zum 5. September 2021 die Möglichkeit, einen Antrag auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Mehr dazu erfahren Sie HIER.