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27 Mai 0
27-05-2021
Am 26. September 2021 finden die Bundestagswahlen statt. Wir als die im Ausland lebenden Deutschen können zum wiederholten Mal an dieser Wahl aktiv teilnehmen und dadurch sowohl der Politik als auch der Öffentlichkeit ein klares Zeichen unserer Verbundenheit mit Deutschland geben. Dieses Zeichen hat eine besondere Bedeutung hinsichtlich der Tatsache, dass dieses Jahr viele neue Abgeordnete in den Bundestag kommen werden, die kaum Wissen über unsere Geschichte und Gegenwart haben werden. Umso wichtiger ist es hier ein klares Zeichen unserer Verbundenheit mit Deutschland zu setzten.
Wie kann man wählen? Man muss es in zwei Schritten machen. Der erste ist die Eintragung in das Wahlverzeichnis. Eingetragen kann man werden wenn man entsprechende Anträge ausfüllt und zu einer Gemeindebehörde in Deutschland per Post sendet. Zu welcher Gemeindebehörde? Man nimmt hier zwei Fälle an: Wenn jemand schon mehr als 3 Monate in Deutschland angemeldet war sendet er den Antrag an die Gemeinde in der er angemeldet war. Wenn jemand noch nicht in Deutschland angemeldet war muss er den Antrag an eine Gemeinde schicken, zu der er eine „besondere Bindung“ hat und damit von der politischen Situation in Deutschland betroffen ist. Zum Antrag muss in diesem Falle auf einem einfachem Blatt Papier eine Begründung hinzugefügt werden worauf diese besondere Bindung beruht. Der oben genannte Antrag muss bis zum 05.09.2021 in der gewählten Gemeinde eingetroffen sein. Der zweite Schritt ist die tatsächliche Abstimmung, die auch als eine Briefwahl ausgetragen wird.