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21 Mai 0
21-05-2021
Da die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien im September 2021 eine detaillierte Liste der benötigten Ausstattung und Renovierungsmaßnahmen im Bundesinnenministerium vorlegen muss, um finanzielle Mittel für das nächste Jahr zu kriegen, sind die Anträge für Ausstattung und Renovierung der Begegnungsstätten bis 8.000,00 Zloty bis zum 14. August 2021 im Vorstandsbüro einzureichen. Wegen der beschränkten Finanzmittel, können nur grundlegende Anliegen bei der Ausstattung der Büroräume sowie der Renovierung realisiert werden.
Renovierungen werden in erster Linie in den Gebäuden deren Eigentümer die SKGD ist, durchgeführt. Wir bitten um einen zuverlässigen Kostenanschlag. Die zugeteilte Zuwendung ist für die beantragten Kosten bestimmt. Ein vom Woiwodchaftsvorstand und von Zuschussgeber der deutschen Seite gewählter Ausschuss, wird entscheiden, welche Anträge realisiert werden können.
Das Einsenden des Antrages bedeutet nicht, dass die Zuwendung erteilt wird. Die Entscheidung der Kommission wird den Antragstellern schriftlich zugeschickt.
Falls Sie Anmerkungen oder Fragen haben wenden Sie sich bitte an Herrn Tomasz Gryga E-Mail: tomasz.gryga@skgd.pl oder Tel. 77 40 21 073.