Beschluss wegen “Des Appells des Oppelner Regionalparlaments an die Europäische Kommission, wegen der Ablehnung der European Minority Safe Pack Initiative”

Beschluss wegen “Des Appells des Oppelner Regionalparlaments an die Europäische Kommission, wegen der Ablehnung der European Minority Safe Pack Initiative”

  • 30 Mrz 0

30-03-2021

Während der heutigen Sitzung des Oppelner Regionalparlaments haben die Ratsmitglieder der Fraktion der Deutschen Minderheit einen Beschluss über “Den Appell des Oppelner Regionalparlament, wegen der Ablehnung der European Minority Safe Pack Initiative” vorgestellt. Während der Sitzung wurde der Beschlussentwurf verabschiedet.

 

Beschluss Nr/2021

Des Oppelner Regionalparlaments

Vom /2021

 

über die Verabschiedung „Des Appells des Oppelner Regionalparlaments an die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Ablehnung der Europäischen Initiative Minority Safe Pack“

 

Gemäß mit Art. 18 Punkt 20 des Gesetzes vom 5. Juni 1998 über die Selbstverwaltung der Woiwodschaft (Gesetzblatt von 2020, Pos. 1668) und § 20 Abs. 1 des Statuts der Woiwodschaft Oppeln (Amtsblatt der Woiwodschaft Oppeln von 2019, Pos. 3881 in der geänderten Fassung) fasst der Landtag der Woiwodschaft Oppeln den folgenden Beschluss:

§ 1

„Der Appell des Oppelner Regionalparlaments an die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Ablehnung der Europäischen Initiative Minority Safe Pack“ wird angenommen, der eine Anlage zu diesem Beschluss darstellt.

§ 2

Der Appell ist zu richten an:

  1. Den Präsidenten der Europäischen Kommission,
  2. Die zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Werte und Transparenz,
  3. Den Präsidenten des Europäischen Parlaments,
  4. Den Vorsitzenden des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments,
  5. Den Marschall des Sejms der Republik Polen,
  6. Den Marschall des Senats der Republik Polen,
  7. Den Premierminister,
  8. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus den Regionen Oppeln – Niederschlesien,
  9. Die Abgeordneten und Senatoren aus der Woiwodschaft Oppeln,
  10. Den Minister des Polnischen Ministerium des Innern und der Verwaltung,
  11. den Wojewoden der Woiwodschaft Oppeln,
  12. die Einwohner der Woiwodschaft Oppeln durch die Massenmedien.

 

§ 3

Mit der Ausführung des Beschlusses wird der Vorsitzende der des Oppelner Regionalparlaments betraut.

§ 4

Der Beschluss tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft.

 

 

Anhang zum Beschluss Nr.

des Oppelner Regionalparlaments

vom

 

Der Appell des Oppelner Regionalparlaments

an die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Ablehnung der Europäischen Initiative Minority Safe Pack

Das Oppelner Regionalparlament, welches mit Verantwortungsbewusstsein für die regionale Gemeinschaft, dessen integraler Bestandteil die in der Woiwodschaft lebenden nationalen und ethnischen Minderheiten sind, hat mit großer Enttäuschung die Information über das Ablehnen der Europäischen Miniority Safe Pack Initiative (MSPI) in ihrer Gesamtheit, von der Europäischen Kommission entgegengenommen. Die Initiative, für die in der gesamten Europäischen Union 1.215.789 Unterschriften gesammelt wurden gab auch den Menschen in unserer Region Hoffnung, dass die Rechte von Minderheiten auf Ebene der Europäischen Kommission anerkannt und gewürdigt werden und dadurch an Bedeutung gewinnen. Untersuchungen zeigen, dass etwa jeder siebte europäische Bürger einer nationalen oder ethnischen Minderheit angehört. Inzwischen bleiben die Standards für den Schutz der Rechte dieser Minderheiten, der Instrumente zur Förderung ihrer Kultur und Sprache auf einem sehr unterschiedlichen Niveau, während unter den Zielen der Schutzpolitik aus den EU-Mitteln vergeblich klare Bezüge zu nationalen und ethnischen Minderheiten gesucht werden können. Inzwischen ist das kulturelle und sprachliche Erbe nationaler und ethnischer Minderheiten nicht nur das Reichtum der einzelnen Mitgliedsstaaten, aber auch der Europäischen Union als Ganzheit und somit zeugend von ihrer Vielfalt. Wir appellieren daher an die Europäische Kommission um die erneute Analyse der Europäischen Miniority Safe Pack Initiative unter Berücksichtigung der Interessen der Initiatoren selbst, als auch der von den nationalen und ethnischen Minderheiten bewohnten Regionen, wie der Woiwodschaft Oppeln.

 

BEGRÜNDUNG

Gemäß Art. 18 Punkt 20 des Gesetzes vom 5. Juni 1998 über die Selbstverwaltung der Woiwodschaft

(Gesetzblatt 2020, Pos. 1668) hat der Rat des Regionalparlaments der Woiwodschaft folgende ausschließliche Befugnisse: Beschlussfassung über sonstige Angelegenheiten durch vorbehaltenes Gesetz und Landessatzung. Aufgrund § 20 Absatz 1 der Satzung der Woiwodschaft Oppeln (Amtsblatt der Woiwodschaft Oppeln von 2019, Pos. 3881 in der geänderten Fassung), kann das Oppelner Regionalparlament in Angelegenheiten der allgemeinen Öffentlichkeit Appelle und Beschlüsse fassen.

 

 

 

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