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16 Jun 0
16-06-2020
Zeugnisse der Schüler, die in den folgenden Schulfächern unterrichtet wurden: Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit, Geografie Deutschlands, beinhalten diese in ihrer Auflistung, sowohl im Falle eines Zeugnisses zur Beförderung in die nächste Klasse, wie auch eines Schulabschlusszeugnisses.
Die Voraussetzung für einen Eintrag im Klassenzeugnis ist die positive Bewertung aller nötigen Schulfächer des laufenden Schuljahres.
Die Voraussetzung für einen Eintrag im Schulabschlusszeugnis ist der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Bildungsstufe, während der die Fächer Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit, Geografie Deutschlands besucht worden sind.
Bestimmungen über die Schulzeugniseinträge
Wenn der Lernende für die Schulfächer Deutsch als Minderheitensprache, Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit, Geografie Deutschlands angemeldet worden ist, erfolgt der Eintrag dieser Schulfächer ins Schülernotenverzeichnis, die in die Leistungsaufstellung des entsprechenden Schulzeugnisses übernommen werden. Dies wird durch die Verordnung des polnischen Bildungsministeriums in Sachen Zeugnisse, staatliche Diplome und anderer Druckerzeugnisse vom 27. August 2019 (Gesetzblatt von 2019, Position 1700) festgelegt. Über die Form der Einträge hinsichtlich der Minderheitensprache bestimmen die Punkte 15-18 im Anhang Nr. 1 zu der Verordnung. Gemäß dieser Verordnung sollten die Einträge ins Klassen- bzw. Schulabschlusszeugnis folgendermaßen aussehen:
Eintrag des Schulfaches Deutsch als Minderheitensprache wird unter der Rubrik der „Pflichtschulfächer“ verzeichnet, an der ersten freien Position, mit dem vollständigen Wortlaut in polnischer Sprache:
język mniejszości narodowej – niemiecki [Sprache der nationalen Minderheit – Deutsch]
Das Fach Geschichte und Kultur wird in der Rubrik „Zusätzliche Schulfächer“ eingetragen mit dem folgenden Wortlaut in polnischer Sprache:
historia i kultura mniejszości narodowej niemieckiej [Geschichte und Kultur der nationalen deutschen Minderheit]
Falls an der Schule das Fach Geografie des identitätsbezogenen Landes geführt worden ist, wird das Schulfach in der Rubrik „Andere Schulfächer“ aufgelistet mit dem folgenden Wortlaut in polnischer Sprache:
geografia Niemiec [Geografie Deutschlands]
Unklarheiten nach der Bildungsreform gelöst:
- Abmeldung vom Fach „Deutsch als Minderheitensprache“ vor dem Abschluss der Bildungsstufe
Im Falle einer Abmeldung seitens der Eltern vor dem Abschluss der jeweiligen Bildungsstufe resultiert dies im fehlenden Eintrag der genannten Schulfächer auf dem Schulabschlusszeugnis. Das bedeutet keine Note auf dem Schulabschlusszeugnis für die Fächer „Minderheitensprache – Deutsch“ und „Geschichte und Kultur der nationalen deutschen Minderheit“.
Beispiel:
Die Schüler besuchten Deutsch als Minderheitensprache (DaM) bis zur 6. Klasse, haben somit auch das Bildungsangebot im Fach Geschichte und Kultur abgeschlossen, jedoch nach der 6. Klasse haben sie sich vom DaM-Unterricht abgemeldet. In solchen Fällen wird im Schulabschlusszeugnis der Grundschule kein Eintrag dieser Fächer verzeichnet.
- Die Möglichkeit zum Erhalt eines Schulzeugnisses in zwei Sprachen (Polnisch und Deutsch) bei DaM-Unterricht
Im Falle des DaM-Unterrichts besteht die Möglichkeit zum Erhalt des Schulzeugnisses in polnischer und deutscher Sprache. In solchen Fällen besteht das Schulzeugnis aus zwei Teilen: Der erste Teil wird nach dem für die Bildungsstufe festgelegten Muster ausgestellt, gedruckt und ausgefüllt; der zweite Teil besteht aus einem Zeugnis ausgestellt nach dem gleichen Muster, das übersetzt, ausgedruckt und in der Minderheitensprache (Deutsch) ausgestellt wird. Die Übersetzung, das Ausdrucken und die Ausfüllung der Zeugnisse in der Minderheitensprache (Deutsch) garantiert der Schulleiter auf Antrag eines volljährigen Lernenden oder Eltern eines minderjährigen Lernenden.
Quelle: www.vdg.pl