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13 Mai 0
13-05-2020
Seit zwei Tagen ergießt sich eine große Welle von Hate-Speech, Flüchen und Drohungen unter den Informationen welche das öffentliche Fernsehn (TVP) vorbereitet hat, über den Antrag eines Ratsmittglieds der Deutschen Minderheit der Gemeinde Himmelwitz, bezüglich der Kennzeichnung der Gebäude des Gemeindeamtes im Himmelwitz mit deutschsprachigen Tafeln.
Was Sie unter diesen Beiträgen auf Facebook und Twitter lesen können, ist skandalös und inakzeptabel.
Einer der Kommentare, der neben der Hassrede erscheint, ist: “Hier ist Polen!” Ja, hier ist Polen – ein demokratisches Land, wo man in den Art. 35 der Polnischen Verfassung lesen kann: “1. Die Republik Polen gewährt polnischen Staatsbürgern, die zu nationalen und ethnischen Minderheitenangehörig sind, die Freiheit, ihre eigene Sprache zu bewahren und weiterzuentwickeln, Bräuche und Traditionen zu bewahren und ihre eigene Kultur zu entfalten. “
In solchen Situationen können wir nicht untätig warten, bis sich die Situation eines Tages verbessert, bis jemand die Diskussionskultur, die im Netz stattfindet, ändert. Wir müssen reagieren, damit solche Einträge und Situationen nicht erneut auftreten. Indem wir dieses Verhalten zulassen, erlauben wir weitere Angriffe dieser Art. Aber lasst uns nicht auf Hassrede mit Hassrede reagieren!
Keiner dieser Einträge ist anonym, alle Kommentare mit Anzeichen von Hassreden werden von uns sowohl den Administratoren der Portale, als auch den zuständigen staatlichen Organen gemeldet. Wir bitten auch Sie, falls Sie Hass im Internet bemerken – reagieren Sie! Machen Sie Screenshots und melden Sie diese Kommentare!
Nur wenn wir reagieren, können wir etwas ändern. Hier ein Beispiel: https://www.tvp.info/40882577/juz-15-zatrzymanych-za-sianie-nienawisci-w-internecie
Hinter www.mowanienawisci.info geben wir Ihnen Anweisungen, wie Sie Hass melden können!
Wenn Sie Worte sehen, von denen Sie glauben, dass sie anderen Menschen echten Schaden zufügen, können Sie sie der Staatsanwaltschaft melden. Hassreden sind in Polen ein Verbrechen (Artikel 256 und 257 des Strafgesetzbuchs). Schreiben Sie einfach einen Brief, fügen Sie einen Scan mit hasserfüllten Kommentaren hinzu und bringen Sie sie dann zum Hauptquartier der örtlichen Staatsanwaltschaft.
Hier Beispiele der Kommentare:
Titelbild: picture alliance / Frank Rumpenhorst/dpa