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18 Mai 0
18-05-2019
Das Hospitationsprogramm leistet einen Beitrag zur individuellen Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Ehrenamtlichen, und zur länderübergreifenden Vernetzung von Vereinen, Verbänden und Redaktionen deutscher Minderheiten. Das Programm umfasst vier- bis sechswöchige Stipendien. Dabei werden themenspezifische Best-Practice-Modelle und Arbeitsweisen an einer Gastinstitution vermittelt. Das Programm fördert die fachliche Professionalisierung und ermöglicht neue Impulse und Erkenntnisse für die praktische Arbeit von Institutionen der deutschen Minderheiten. Der integrative Ansatz des Programms vereint praxisorientierte Qualifizierung und internationale Netzwerkarbeit.
Wer kann sich bewerben?
(Ehrenamtliche) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Vereins, Verbands oder einer Redaktion der deutschen Minderheit mit Sitz im östlichen Europa oder den GUS-Staaten.
Voraussetzungen für die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller:
- Spezifischer Fortbildungsbedarf zur Durchführung eines Projektes und / oder zur Professionalisierung und weiteren Organisationsentwicklung
- Empfehlung der eigenen Institution
- Sehr gute Deutschkenntnisse
- Praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Jugend-, Kultur- oder Medienprojekten
Voraussetzungen für die Gastorganisation:
- Institution der deutschen Minderheiten oder aus deren Umfeld mit Sitz im östlichen Europa oder den GUS-Staaten und in besonderen Fällen in Deutschland
- Bei konkreten Qualifizierungsvorhaben, die in diesem Rahmen nicht möglich sind, ist auch eine Hospitation in einer anderen Einrichtung der Kultur-, Medien- oder Jugendarbeit möglich
Wie kann ich mich bewerben?
Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche der deutschen Minderheiten können sich mit einem Antrag auf ein Hospitationsstipendium bewerben. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch das ifa in Abstimmung mit der ifa-Regionalkoordination.
Die Hospitation in der Gastinstitution muss zwischen Juni und Dezember 2019 erfolgen. Das ifa unterstützt bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung in der gewählten Gastinstitution beziehungsweise ist bei der Auswahl einer passenden Institution behilflich.
Bewerbungsfrist: 26. Mai 2019