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05 Mär 0
05-03-2019
Der SKGD Vorstand muss dieses Jahr eine detaillierte Liste der benötigten Ausstattungen und Renovierungen im Bundesinnenministerium vorlegen deshalb sind die neuen Anträge für Ausstattung und Renovierung bis 8.000 zł im Jahr 2019 bis 20. März 2019 im Vorstandsbüro einzureichen.
Wegen der beschränkten Finanzmitteln, können nur grundlegende Anliegen bei der Ausstattung der Büroräume sowie der Renovierung realisiert werden.
Renovierungen werden in erster Linie in den Gebäuden deren Eigentümer die SKGD ist, durchgeführt. Wir bitten um einen zuverlässigen Kostenanschlag. Die zugeteilte Zuwendung ist für die beantragten Kosten bestimmt. Eine vom Woiwodchaftsvorstand und vom Zuschussgeber aus der deutschen Seite gewählte Kommission, wird entscheiden, welche Anträge realisiert werden.
Das Einsenden des Antrages bedeutet nicht, dass die Zuwendung erteilt wird. Die Entscheidung der Kommission wird den Antragstellern schriftlich zugeschickt, sowie auf unseren Internetseite www.skgd.pl publiziert.
Das neue Reglement sowie zwei separate Anträge für Renovierungen sowie Ausstattung der Begegnungsstätten bis 8.000,00 Zloty als auch ein Muster des Protokolls für Vorhaben die über 2000,00 zl kosten kann man anbei herunterladen.
Falls Sie Anmerkungen oder Fragen haben wenden Sie sich bitte an Herrn Tomasz Gryga.