Petition der SKGD wurde vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt

Petition der SKGD wurde vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt

  • 27 Nov 0

27-11-2017

Die Sozial- Kulturelle Gesellschaft der Deutschen in Opole-Schlesien (SKGD) erhielt eine Antwort des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments, in der informiert wird, dass die Petition der SKGD gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments analysiert und für zulässig erklärt wurde. Die Antwort finden Sie Rechts. 

Wir erinnern der Vorstand der SKGD sendete am 13. Oktober 2016 an das Europäische Parlament eine Petition ein, wegen der Verletzung durch die Behörden der Stadt Oppeln und durch die Organe des polnischen Staates der Rechte der Mitglieder der deutschen Minderheit in den Gemeinden: Dambrau, Groß Döbern, Comprachtschütz und Proskau, die am 01. Januar 2017 zu Einwohnern der Stadt Oppeln wurden.

   

Pressesprecher

Hassa

Joanna Hassa

tel. +48 690 585 505

presse@skgd.pl


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