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15 Sep 0
15-09-2016
Stellungnahme der Vertreter der Minderheiten der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Nationalen und Ethnischen Minderheiten
aufgrund des Anstiegs der Welle der aus Hass und Xenophobie entstandenen Ereignisse
Warschau, den 13. September 2016
Die Vertreter der Minderheiten der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Nationalen und Ethnischen Minderheiten der Sitzung am 13. September 2016 in Warschau fühlen sich angesichts der letzten Ereignisse verpflichtet, das Wort zu den Akten der Xenophobie zu ergreifen. Der Fall der Gewalttat an Prof. J. Kochanowski von der Warschauer Universität in der Warschauer Straßenbahn, auf Grund der Benutzung der deutschen Sprache sowie die früheren Angriffe während der Prozession der Gemeinde der griechisch-römischen Kirche in Przemyśl und viele andere Ereignisse sind, unserer Meinung nach, ein Beweis für die steigende Aggression hinsichtlich der Nationalität.
In der letzten Zeit haben wir das Gefühl, dass es einen Anstieg der Welle von Ereignissen gibt, deren Grundlage nicht nur fehlende Toleranz ist, sondern auch das Missachten des bürgerlichen Grundrechtes, seine Nationalität oder kulturelle Zugehörigkeit öffentlich zu deklarieren. Solche Ereignisse treffen auf unseren Wiederstand, weil sie die durch die Verfassung garantierten Bürgerrechte und die Rechte nationaler Minderheiten verletzen. Wir protestieren dagegen aber auch, weil diese Vorfälle Angst bezüglich des Gebrauchs der Rechte der nationalen Minderheiten unter ihren Mitgliedern erregen. Auch das Vertrauen in den Staat leidet durch solche Vorfälle. Die deutsche Minderheit fühlt ebenfalls den Anstieg der Hasssprache in einem solchen Ausmaß, dass es nicht möglich ist, all diese Vorfälle den entsprechenden Behörden zu melden. Mit Zufriedenheit beobachten wir die Tätigkeiten der Behörden und der Justiz, die versuchen, die Täter im Rahmen dieser Vorfälle zur Rechenschaft zu ziehen. Wir glauben jedoch, dass definitiv zu wenig durch die Behörden unternommen wird, insbesondere in Bezug darauf, dass solche Verbrechen im Einklang mit dem Amtsermittlungsgrundsatz behandelt werden sollten.
Wir möchten unsere Besorgnis und Empörung im Hinblick auf die fehlende Toleranz und Hasssprache, die nach der Volksabstimmung in Großbritannien die dortigen Polen betrifft, aussprechen. Der europäische Kontinent sollte frei von Xenophobie und Hass gegenüber anderen Rassen oder Nationalitäten sein. Gleichzeitig beobachten wir mit großer Bewunderung die britischen Politiker bis hin zu den Vertretern der Regierung, die sich öffentlich gegen diese Ereignisse aussprechen und damit Verbundenheit der Mehrheitsbevölkerung mit den Polen zeigen. In England hat man diesen Ereignissen auch ein starkes mediales Echo gegeben und die Berichte haben klar ein solches Verhalten verurteilt.
Wir appellieren an polnische Behörden für ähnliche Reaktionen, die extremen Nationalismus und Xenophobie in Polen verurteilen. Die Verurteilung soll einhellig und politische Entzweiungen vermeidend sein. Nur auf diese Weise kann man auf die Gesellschaft, in der solch intolerante und xenophobische Akte entstehen, einwirken. Man darf solche Ereignisse auch nicht unterschätzen oder als gut bewerten, denn die Straflosigkeit der Täter, die augenscheinlich kleinen und lokalen Zwischenfälle, können sie ermutigen und zu größeren Taten führen. Es ist wert, die Rede vom Präsidenten der Republik Polen Andrzej Duda zu erwähnen, die während des Treffens mit Nationalen und Ethnischen Minderheiten in Polen am 26. April 2016 gehalten wurde. Der Präsident hat damals festgestellt: “Ich werde immer dagegen protestieren, dass in Polen Chauvinismus auftaucht.”
Auf Grund des obigen Sachverhalts hat der Mitvorsitzende der Gemeinsamen Kommission, der Vertreter der Seite der Minderheiten, vor über 2 Monaten im Namen der Minderheitendie Einberufung einer zusätzlichen Sitzung der Gemeinsamen Kommission beantragt. Die beantragte Sitzung sollte nur diesem Thema gewidmet werden. Mit Bedauern stellen wir fest, dass der Antrag nicht realisiert wurde, was unserer Meinung nach, eine Rechtsverletzung gemäß Art.28 Abs.2 des Gesetzes vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnische Minderheiten sowie die Regionalsprache darstellt.
Rafał Bartek
Mitvorsitzender der Gemeinsamen Komission
Vertreter der Minderheiten
Ergänzende Information:
Während der Plenarsitzung der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Nationalen
und Ethnischen Minderheiten wurde am 14. September 2016 im Einvernehmen
und mit Einverständnis des Mitvorsitzenden der Gemeinsamen Kommission, dem Vertreter der Seite der Regierung, Herrn Sebastian Chwałek festgestellt, dass der gestellte Antrag auf eine zusätzlich organisierte Sitzung der Kommission am 5. Oktober 2016 realisiert wird.