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02 Aug 0
02-08-2016
Auf Antrag können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Anbei finden Sie die Antragsunterlagen auf Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter des Bundesverwaltungsamtes. Nach Bedarf können Sie diese Unterlagen auch im SKGD-Büro abholen.
Bei Fragen können Sie sich an Frau Agata Baron von der Wohltätigkeitsgesellschaft der Deutschen in Schlesien wenden:
Tel. 77 454 55 25
Krupnicza 15
45-013 Opole