Die Stellungnahme der Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Minderheiten in Bezug auf die Pläne der Vergrößerung der Stadt Oppeln

Die Stellungnahme der Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Minderheiten in Bezug auf die Pläne der Vergrößerung der Stadt Oppeln

  • 11 Jul 0

11-07-2016

                                                                                              Warschau – Oppeln, dn. 08. Juli 2016

 

Die Stellungnahme der Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Minderheiten in Bezug auf die Pläne der Vergrößerung der Stadt Oppeln (Opole)

Die Minderheitsseite der gemeinsamen Kommission der Regierung und der Minderheiten bewertet negativ die Pläne des Oppelner Stadtpräsidenten Arkadiusz Wiśniewski in Bezug auf die Vergrößerung der Grenzen der Stadt Oppeln um die Ortschaften aus den Gemeinden: Dombrau (Dąbrowa), Groß Döbern (Dobrzeń Wielki), Comprachtschütz (Komprachcice), Proskau (Prószków), Turawa (Turawa).  Diese Gemeinden werden  u.a. durch die Bevölkerung der deutschen Herkunft, bewohnt, was sowohl die Aktivität der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schelesien in diesem Gebiet, als auch die Ergebnisse der Volkszählung zeigen. Laut der Volkszählung aus dem Jahr  2011, erklären sich 19,82% der Einwohner des Kreises Oppeln zur deutschen Nationalität und in der Stadt Oppeln sind es nur 2,46 % der Bevölkerung.

Es besteht deswegen kein Zweifel, dass eine Änderung der Verwaltungsgrenzen der Stadt Oppeln Verstoß gegen den Artikel 5, Absatz 2 des Minderheitsgesetzes über nationale und ethnische Minderheiten und regionale Sprache ist. Dieser sagt: „ Es wird untersagt, Mittel anzuwenden, die die Veränderung nationaler oder ethnischer Proportionen auf den von Minderheiten bewohnten Gebieten bezwecken“. Außerdem lesen wir im Artikel 16 des von Polen ratifizierten Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten: „Die Vertragsparteien sehen von Maßnahmen ab, die das Bevölkerungsverhältnis in von Angehörigen nationaler Minderheiten bewohnten Gebieten verändern und darauf gerichtet sind, die Rechte und Freiheiten einzuschränken, die sich aus den in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Grundsätzen ergeben“

Die Änderung der Verwaltungsgrenzen der Gemeinden, die in höheren Anteil von Minderheiten bewohnt  sind, wirken sich unmittelbar auf die Wahrnehmung der  Minderheitenrechte der betroffen Einwohner. Unter anderem z.B.

  • Möglichkeit einer effektiven politischen Mitwirkung am Gemeindeleben, durch die Teilnahme an den Kommunalwahlen in den ein Mandat Wahlkreisen
  • Zugang zu der Hilfssprache in den Ämtern
  • Zweisprachige Ortsschilder
  • andere, z B. Zusammenbruch der gesellschaftlichen Struktur

Dem zu Folge als Vertreter der Minderheiten der Gemeinsamen Kommission stellen wir einen Antrag an die polnische Regierung um die Bemühungen, die die nationalen Proportion in den Gemeinden des Kreises Oppeln die von den Vertreter der deutschen Minderheit  bewohnt werden verändern, zu unterlassen.

Rafał Bartek

Co-Vorsitzender der gemeinsamen Kommision

von der Seite der Minderheiten

   

Pressesprecher

Hassa

Joanna Hassa

tel. +48 690 585 505

presse@skgd.pl


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