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17 Apr 0
17-04-2016
Alle am Minderheitenunterricht interessierten Eltern erinnern wir daran, dass der Abgabetermin für den Antrag auf Minderheitenunterricht für das Schuljahr 2016/2017 immer näher rückt und spätestens bis zum 30. April abgegeben werden muss.
Dieser Abgabetermin betrifft die Anträge, die während des laufenden Schuljahres eingereicht werden und gilt dementsprechend nicht für die Abgabe des Antrags bei der Schulanmeldung am Gymnasium oder einer weiterführenden Schule.
Zudem informieren wir Sie darüber, dass laut dem Gesetz vom 14. November 2007 über das Verfahren und die Umsetzungsbedingungen von Aufgaben durch Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen, die dem Erhalt der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von SchülerInnen dienen, die einer nationalen, einer ethnischen Minderheit oder einer Gemeinschaft angehören, die sich einer Regionalsprache bedient, sowohl im Kindergarten als auch in der Schule drei Formen des Unterrichts der deutschen Sprache als Sprache der Minderheit zur Auswahl stehen:
Unterricht in der Sprache der Minderheit Unterricht in zwei Sprachen – zweisprachig Zusätzlicher Sprachunterricht (4 Zeitstunden im Kindergarten; 3 Schulstunden in der Schule)
Quelle: http://bilingua.haus.pl/