Programmbeschreibung

Das Kulturassistentenprogramm fördert Projekte im Kultur-, Jugend- oder Medienbereich von Vereinen, Verbänden und Redaktionen der deutschen Minderheiten und deren institutionelle Weiterentwicklung. Dazu werden Stipendien von mindestens sechs Wochen bis maximal sieben Monate für Nachwuchskräfte aus den deutschen Minderheiten vergeben. Den Antrag hierfür stellen die Organisationen der deutschen Minderheiten. Durch das Programm werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten zudem länderübergreifend und praxisnah qualifiziert und vernetzt.

Wer kann sich bewerben?
Vereine, Verbände und Redaktionen der deutschen Minderheiten

  • aus Ländern in Mittel, Ost- und Südosteuropa oder eine Organisation in diesen Ländern, die eng  mit der deutschen Minderheit zusammenarbeitet
  • die für ein Entwicklungsvorhaben oder eine Projektidee zeitlich befristet zusätzliche personelle und finanzielle Unterstützung benötigen

Voraussetzungen für die antragstellende Organisation:

  • Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und von Kommunikationsmitteln (Computer, Telefon, Mailadresse) samt anfallender Kosten für das Entwicklungsvorhaben wird gewährleistet
  • eine Ansprechpartnerin beziehungsweise ein Ansprechpartner in der Gastinstitution wird für die Einarbeitung und Betreuung der Stipendiatin beziehungsweise des Stipendiaten während der Stipendienlaufzeit benannt
  • die Stipendiatin beziehungsweise der Stipendiat wird in die Strukturen der Institution aufgenommen
  • die Stipendiatin beziehungsweise der Stipendiat wird nicht in die tägliche Arbeit und Regelaufgaben der Institution eingebunden, sondern kann sich vollständig dem Projekt oder Entwicklungsvorhaben widmen
  • die eigenständige Auswahl der Stipendiatin beziehungsweise des Stipendiaten in einem offenen Bewerbungsverfahren mit einer Auswahlkommission wird gewährleistet

Voraussetzungen für die Stipendiatin beziehungsweise den Stipendiaten:

  • Nachwuchskraft der deutschen Minderheiten oder aus deren Umfeld
  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Bereits erste praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Jugend-, Kultur- oder Medienprojekten
  • Interesse, sich längerfristig in der Institution zu engagieren

Wie kann man sich bewerben?
Interessierte Vereine, Verbände oder Redaktionen der deutschen Minderheit können sich mit einem Antrag auf eine Kulturassistenz bewerben. Das ifa trifft in Abstimmung mit dem jeweiligen Dachverband der Minderheit sowie der Auslandsvertretung, vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch das Auswärtige Amt, eine Auswahl.
Die ausgewählten Organisationen schreiben das Stipendium öffentlich aus und wählen eine Stipendiatin beziehungsweise einen Stipendiaten aus. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem ifa.

Beginn der Ausschreibung: voraussichtlich Mitte Februar 2019

Dokumente zur Bewerbung:
Dokumente zur Bewerbung werden voraussichtlich Mitte Februar 2019 online bereitgestellt.

Mehr: https://www.ifa.de/foerderung/kulturassistentenprogramm/

  • Das Programm leistet einen Beitrag zur individuellen Qualifizierung von Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen, sowie zur länderübergreifenden Vernetzung von Vereinen, Verbänden und Redaktionen deutscher Minderheiten.
  • Das Programm umfasst 4-6 wöchige Stipendien, um themenspezifische Best-Practice-Modelle und Arbeitsweisen an einer Gastinstitution kennen zu lernen.
  • Das Hospitationsprogramm fördert die fachliche Professionalisierung und ermöglicht neue Impulse und Erkenntnisse für die praktische Arbeit von Institutionen der deutschen Minderheiten. Der integrative Ansatz des Programms vereint dabei praxisorientierte Qualifizierung und internationale Netzwerkarbeit.

Ziele

  • Professionalisierung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements der deutschen Minderheiten in den Bereichen Kultur-, Jugend- und Medienarbeit.
  • Kompetenzbildung an Institutionen der deutschen Minderheiten.
  • Stärkung der internationalen Zusammenarbeit von Vereinen, Verbänden und Redaktionen deutscher Minderheiten.

Voraussetzungen

Der Antragsteller

  • Der/Die Antragsteller/in ist (ehrenamtliche/r)Mitarbeiter/in einem Verein, Verband, oder einer Redaktion der deutschen Minderheit.
  • Die Institution der /des Antragsteller/in hat ihren Sitz in Polen, Rumänien, Serbien, Tschechien, Ungarn oder den GUS-Staaten.
  • Es besteht ein spezifischer Fortbildungsbedarf zur Durchführung eines Projektes und/oder zur Professionalisierung und weiteren Organisationsentwicklung.
  • Der/Die Antragsteller/in verfügt über eine Empfehlung seiner/ihrer Institution.
  • Der/Die Antragsteller/in verfügt über sehr gute Deutschkenntnisse sowie praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Jugend-, Kultur- oder Medienprojekten.

Gastinstitution

  • Die Hospitation ist an einer Gastinstitution in Mittelost-, Südosteuropa, den GUS- Staaten sowie in besonderen Fällen in Deutschland möglich.
  • Die Gastinstitution sollte eine Institution der deutschen Minderheiten sein oder aus deren Umfeld stammen. Bei konkreten Qualifizierungsvorhaben, die in diesem Rahmen nicht möglich sind, ist auch eine Hospitation in einer anderen Einrichtung der Kultur-, Medien- oder Jugendarbeit möglich.

http://www.ifa.de/foerderung/integration-und-medien/entsendung-und-nachwuchsfoerderung.html

8-IFAKontakt

Institut für Auslandsbeziehungen
Integration und Medien

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart
Tel. + 49.711.2225.136
Fax +49.711.2225.197
khan@ifa.de

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