Europäische Minderheiten gegen die Vergrößerung von Oppeln

Europäische Minderheiten gegen die Vergrößerung von Oppeln

  • 21 Mai 0

21-05-2016

Während des Kongresses der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) haben die Delegierten eine Resolution verabschiedet, die sich gegen eine Vergrößerung von Oppeln stellt.

Verband der deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaft in Polen

Betreff: Erweiterung der Grenzen der Stadt Oppeln ohne Berücksichtigung der Vorschriften über den Schutz der nationalen und ethnischen Minderheiten.

Zur Kenntnis: Polnischer Staatspräsident Andrzej Duda, Sejm Marschall Marek Kuchciński, Ministerpräsidentin der Polnischen Republik Beata Szydło, Innenminister Mariusz Błaszczak, Adam Bodnar Polnischer Menschenrechtsbeauftragter.

Resolution: über die Erweiterung der Stadtgrenzen von Oppeln um die Orte, die von der deutschen Minderheit bewohnt sind.

Eines der Grundprinzipien der europäischen Demokratie ist der Grundsatz über die Beachtung der Menschen- und Bürgerrechte  Neben den weitreichenden wirtschaftlichen, persönlichen Rechten und Freiheiten des Bürgers, ist es auch der Grundsatz die Rechte von Minderheiten, die in einer Gesellschaft  leben, zu tolerieren und zu achten. Eine der Definitionen der Demokratie bezeichnet diese als „Herrschaftsform der Mehrheit unter Beachtung des Minderheitenrechts.“

In diesem Zusammenhang kritisiert der Delegiertenrat der FUEN die Pläne des Stadtpräsidenten die Stadtgrenzen von Oppeln zu erweitern. Die Initiative des Präsidenten erfolgte ohne vorab den gerade in solchen Situationen so wichtigen und erforderlichen Dialog mit der lokalen Bevölkerung der Gemeinden Dambrau, Groß Döbern, Komprachtchütz, Proskau sowie Turawa zu suchen, die partiell in die Stadt Oppeln eingemeindet werden sollen.

Ein derartiger Veränderungsvorschlag zerstört Jahrhunderte alte, etablierte historische, und wirtschaftliche Strukturen der lokalen Milieus.  Daher haben die Bewohner der Dörfer / Gemeinden ihren Widerstand gegen diese Idee zum Ausdruck gebracht. Die Volksbefragungen, die im Februar und März 2016 in den jeweiligen Gemeinden, die von dem Erweiterungsplan betroffen sind, durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass über 93 % der  Bewohner diesen Vorschlag ablehnt.  

Die Dörfer, die von der eventuellen administrativen Grenzverschiebung betroffen sind, werden seit Generationen unter anderem von der  deutschen Minderheit bewohnt. Dafür zeugen die Ergebnisse der letzten Volkszählung sowie die gesellschaftliche und kulturelle Aktivität der Menschen in diesen Gemeinden.

Die letzten Ergebnisse der Volkszählung aus dem Jahr 2011 heben hervor, dass 14 % der Gemeinde Dambrau, 17,8 % der Gemeinde Groß Dönern, 17,4 % der Gemeinde Komprachtchütz, 26,2 % der Gemeinde Proskau und 21 % der Gemeinde Turawa sich als deutsche Minderheit versteht. 

FUEN als internationale Organisation, die ethnische und nationale Gruppen aus ganz Europa zusammen bringt, unterstützt die positive Entwicklung der Regionen Europas, die im Interesse aller seiner Bewohner ist.  Wir glauben, dass im Europa des 21. Jahrhunderts ein integrierter territoriale Ansatz für die Entwicklung der Regionen und Städte eine bedeutende Rolle spielt.  Dieser ist eine Reaktion auf die zunehmend beobachtete Notwendigkeit Territorien und ihre Entwicklungsplanung durch das Prisma der  Funktionsbereiche und nicht der Verwaltungsgrenzen zu verstehen. Dies bedeutet, dass Unternehmungen auf koordinierte, ergänzende Weise realisiert werden, damit Synergieeffekte entstehen. Wir sind davon überzeugt, dass die Stärkung der multikulturellen Region unter der Berücksichtigung der Entwicklung der Stadt Oppeln in gesellschaftlichem Einvernehmen und in Achtung lokalen Gemeinschaftsstrukturen erfolgen sollte.

Daher verurteilen wir die Versuche ohne Zustimmung und Akzeptanz der Beteiligten Mittel anzuwenden, welche in ihrer Konsequenz zu einer Verschiebung zu nationalen Zusammensetzung und zur Schwächung der proportionalen, politischen Beteiligungsmöglichkeit der deutschen Minderheit auf den betroffenen Gebieten führt.-

Wir möchten darauf hinweisen, dass solche Pläne gegen den Art. 5 Absatz 2 des polnischen Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten und regionale Sprachen verstößt, in welchem es wie folgt lautet: „Es ist verboten, Maßnahmen zu ergreifen, die das ethnischen oder nationalen Größenverhältnis in den von der Minderheit bewohnten Gebieten verändert.“ In Art. 16 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten  steht, dass „die Vertragsparteien von Maßnahmen absehen, die die Größenverhältnisse der Bevölkerung in jenen Gebieten, die von Angehörigen nationaler Minderheiten bewohnt werden, verändern und auf die Einschränkung ihrer Rechte und Freiheiten zielen.  Dies ergibt sich aus den Grundsätzen, die in der vorliegenden Rahmenkonvention verankert sind.“

Wir sind überzeugt, dass sich die Stärke des Staates unter anderem in seiner Haltung gegenüber Minderheiten des eigenen Staatsterritoriums zeigt. Polen, das das Rahmenübereinkommen zum Schutz der Rechte von Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ratifiziert hat, zählt zu den Ländern mit sehr hohen Standards zum Schutz von Minderheitenrechten. Ein elementarer Bestandteil des Rechtssystems bleibt jedoch der  Dialog, der es ermöglicht Lösungen zu finden, die auch die Rechte von Minderheiten  respektieren.

Der Delegiertenrat der FUEN wendet sich an die Staatsvertreter mit der Bitte, die Erweiterung des Oppelner Stadtgebiets abzulehnen und den gesellschaftlichen Dialog über die richtige Entwicklung der Region wieder aufzunehmen.

   

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