25 x 25: Projekte der Zivilgesellschaft anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags

25 x 25: Projekte der Zivilgesellschaft anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags

  • 31 Jan 0

31-01-2016

Ausschreibung der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit aus Mitteln des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland

2016 jährt sich die Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zum 25. Mal. Der Vertrag war ein Meilenstein für die deutsch-polnischen Beziehungen. Er setzte nicht nur den Rahmen für die Aussöhnung und partnerschaftliche Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen auf politischer Ebene. Auch zivilgesellschaftliche Kooperationen, die zum Teil weit in der Vorwendezeit ihre Wurzeln hatten, konnten nun richtig Schwung aufnehmen. Menschen gingen aufeinander zu, schafften Vertrauen und schlossen Freundschaften. Das Jubiläum ist also Grund zum Feiern – für die politischen Eliten ebenso wie für beide Gesellschaften.

Um die Jubiläumsfeierlichkeiten auf zivilgesellschaftlicher Ebene zu unterstützen, schreibt die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit die Programmlinie 25 x 25: Projekte der Zivilgesellschaft anlässlich des 25jährigen Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags aus. Förderfähig sind gemeinsame Projekte deutscher und polnischer Institutionen der Zivilgesellschaft, die aus Anlass des Jubiläums organisiert werden. Zur Feier des 25. Jubiläums des Nachbarschaftsvertrags (und verwandter Jubiläen) können bis zu 25.000 Złoty (6.250 Euro) Förderung für gemeinsame Projekte beantragt werden, die den Erfolg der letzten 25 Jahre würdigen und unsere Beziehungen zukunftsfähig ausgestalten.

… Nehmen Sie den Ball auf?

Wer?

Deutsche und polnische Institutionen der Zivilgesellschaft mit einem Partner im jeweils anderen Land.

Was?

Gemeinsame Projekte aus Anlass des 25. Jubiläums des Nachbarschaftsvertrags können mit bis zu 25.000 Złoty / 6.250 Euro bezuschusst werden. Der Zuschuss darf bis zu 80% der Gesamtkosten des Vorhabens decken. Bevorzugt sollen Projekte kleinerer zivilgesellschaftlicher Institutionen („Grassroots-Ebene“) gefördert werden. Bestandteil jedes Projektes sollte es sein, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit durch angemessene Maßnahmen auf das Projekt zu lenken

Wann?

Antragsfrist: 01.01.2016-31.07.2016 Projektrealisierung im Zeitraum: 01.03.-30.09.2016

Wie?

Die Antragstellung ist abweichend vom regulären SdpZ-Verfahren mit mindestens zweimonatiger Vorlauffrist innerhalb des genannten Zeitraums laufend möglich. Sie erfolgt über das Online-System für Antragsteller. Bitte vermerken Sie dort, dass Sie Ihren Antrag im Rahmen der Sonderausschreibung 25×25 stellen.

Hinweise:
Über die Förderung entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten der Vorstand der SdpZ. „Grassroots-Projekte“ stehen dabei besonders im Fokus.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit. Sollten die Mittel vor Abschluss der angegebenen Zeiträume erschöpft sein, steht Antragstellern selbstverständlich das reguläre Förderprogramm der SdpZ zu den regulären Rahmenbedingungen offen.
Der Zeitraum für die Projektrealisierung darf nicht über den 30.09.2016 hinaus verschoben werden. Geförderte Projekte müssen im Zeitraum von einem Monat nach Projektabschluss erfolgreich abgerechnet sein – spätestens jedoch zum 01.11.2016. Die Mittel aus der Programmlinie 25×25 können nicht mit einer regulären SdpZ-Förderung im Rahmen desselben Projektes verbunden werden. Die Förderung einer Institution im Rahmen der Programmlinie 25×25 ist nur einmal möglich. Gebietskörperschaften können sich im Rahmen der Projektlinie 25×25 nicht bewerben. Eine Förderung von reinen Sportveranstaltungen ist nicht möglich.
Für weitere, allgemeine Hinweise zur Antragstellung, Projektumsetzung und Abrechnung beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen zu diesen Fragen auf den Seiten der SdpZ.

Die Projektlinie wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.

   

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