Laut der Satzung der SKGD kann jede Person deutscher Nationalität, die auf dem Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft wohnt, gewöhnliches Mitglied der SKGD werden. Die gewöhnliche Mitgliedschaft erfolgt nach Abgabe einer Beitrittserklärung und deren Anerkennung durch den Vorstand der Gesellschaft. Ein Mitglied der Gesellschaft ist dazu verpflichtet regelmäßig die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, der sich von 2015 bis 2023 auf 18 PLN (pro Jahr) und ab 2024 auf 25 PLN beträgt.
Alle Fragen zur Mitgliedschaft sind in der Satzung der SKGD geregelt.
Eine ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung samt Foto sollte beim Vorsitzenden der DFK-Ortsgruppe, welcher man angehören möchte, eingereicht werden. Dieser ist verpflichtet im Namen des Mitglieds ein Mitgliedsausweis im Bezirksbüro zu beantragen.
Die Beitrittserklärung sowie ein Muster des Beschlusses des DFK Vorstandes zum Aufnahmeverfahren neuer Mitglieder in die Strukturen der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien finden sie in der Tabelle rechts.
2017 wurde ein neuer Mitgliedsausweis eingeführt. Bisherige Ausweise gelten weiterhin, Sie können jedoch einen neuen Ausweis beantragen. Neue Mitgliedsausweise werden für neue Mitglieder erstellt. Um eine solche Karte zu erhalten, müssen Sie sich bei der SKGD-Geschäftsstelle mit einem Mitgliedsbeitrag zusammen mit der Zulassungsbestätigung vom DFK und einem Foto melden.
Wenn Sie zwischen 14 und 35 Jahren sind, können Sie auch Mitglied der Jugendorganisation der deutschen Minderheit in Polen werden. Das Anmeldeformular finden Sie hier: https://docs.google.com/forms/