Die Wahlen zum Bundestag fanden am 26.09.2021 statt. Die Deutschen, welche außerhalb der Bundesrepublik leben können ohne Beschränkungen an den Wahlen teilnehmen d.h. stimmen kann jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat (die Staatsangehörigkeit muss mit einem Pass oder Personalausweis bestätigt werden) selbst wenn er nie in Deutschland angemeldet war und nie die deutsche Grenze überschritten hat.
Wie kann man wählen? Man muss es in zwei Schritten machen. Der erste ist die Eintragung in das Wahlverzeichnis. Eingetragen kann man werden wenn man entsprechende Anträge ausfüllt und zu einer Gemeindebehörde in Deutschland per Post sendet. Zu welcher Gemeindebehörde? Man nimmt hier zwei Fälle an: Wenn jemand schon mehr als 3 Monate in Deutschland angemeldet war sendet er den Antrag an die Gemeinde in der er angemeldet war. Wenn jemand noch nicht in Deutschland angemeldet war muss er den Antrag an eine Gemeinde schicken, zu der er eine „besondere Bindung“ hat und damit von der politischen Situation in Deutschland betroffen ist. Zum Antrag muss in diesem Falle auf einem einfachem Blatt Papier eine Begründung hinzugefügt werden worauf diese besondere Bindung beruht. Der oben genannte Antrag muss bis zum 05.09.2021 in der gewählten Gemeinde eingetroffen sein. Der zweite Schritt ist die tatsächliche Abstimmung, die auch als eine Briefwahl ausgetragen wird.
Mehr Informationen in Kürze.
Rechts finden Sie Informationen zu den Bundestagswahlen und den Antrag auf EIntragung in das Wahlverzeichnis
Wichtige Termine – Bundestagswahlen 2021: Termine