Sehr geehrte Damen und Herren Rechts finden Sie alle Dokumente die bei der Beantragung der Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit wichtg sind. Weiter Informationen richtet Ihnen gerne auch das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Oppeln aus.
Für die erfolgreiche Beantragung eines Dokuments zum Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ausgefüllter Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft,
- ausgefülltes Formular mir Vorfahren,
- sowie Kopien von Dokumenten, die Ihre Herkunft bescheinigen.
Nach Angaben des Konsulats bleibt der Staatsangehörigkeitsausweis gültig. Auch wenn Sie ein Dokument mit abgelaufenem Ablaufdatum besitzen, wird dieses Dokument akzeptiert, wenn Sie neue Reisepässe oder Personalausweise beantragen.
ACHTUNG!
Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern (§ 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz)
Bei Geburt im Ausland erwerben Kinder, deren deutsche Eltern oder deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde(n) und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren / seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben / hat, nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.
Nur wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen, erwirbt das Kind rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Beispielfall:
Herr Kaczmarczyk ist deutsch-polnischer Doppelstaater und lebt in Polen im Oppelner Schlesien. Dort kommt am 01.02.2000 seine Tochter Agnieszka auf die Welt. Auch sie ist deutsch-polnische Doppelstaaterin. Sie heiratet im Sommer 2020 den polnischen Staatsangehörigen Michał. Am 01.10.2020 kommt ebenfalls im Oppelner Schlesien ihr Sohn zur Welt. Obwohl seine Mutter Deutsche ist, erwirbt er nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, da er durch Geburt die polnische Staatsangehörigkeit erworben hat und nicht staatenlos werden würde.
Damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, muss Agnieszka beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder beim Konsulat Oppeln einen Antrag auf Beurkundung der Geburt ihres Kindes stellen. Wenn der Antrag fristgerecht und vollständig gestellt wird, kann ihrem Sohn auf Antrag ein deutscher Pass ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie: Von dieser Regelung können alle deutsch-polnische Doppelstaater oder auch Deutsche (Expats und Auswanderer) betroffen sein, die nach dem 01.01.2000 selbst im Ausland geboren wurden und ein Kind im Ausland bekommen, unabhängig vom Grund und der Dauer ihres Auslandsaufenthaltes.
ACHTUNG!
Zur Vermeidung von langen Wartezeiten bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen führt das Deutsche Konsulat in Oppeln ab dem 06. November 2017 ein Terminvergabesystem ein.
Termine können ab sofort gebucht werden.
Dieser Service, der sich weltweit bewährt hat, steht jetzt auch Ihnen zur Verfügung! Das Terminvergabesystem gibt Ihnen die Möglichkeit Ihren Termin früh von Zuhause aus zu planen. Nutzen Sie diesen neuen Service des Deutschen Konsulats in Oppeln für sich!
Bitte nehmen Sie Ihren Termin pünktlich wahr und bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, damit der Antrag gestellt werden kann. So verhindern Sie, dass dieser verfällt und Sie einen neuen Termin im System buchen müssen. Sollte es Ihnen einmal passieren, dass Sie Ihren Termin trotz guter Planung nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte gleich, damit vielleicht ein anderer Kunde kurzfristig die Gelegenheit bekommt, seinen Antrag zu stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich an: 77 423 27 25 i 77 423 27 26