Reglement für die Antragstellung von Kleinprojekten im Rahmen der Begegnungsstättenarbeit 2024
Projektziele:
– Belebung der Projektarbeit der Gruppen der deutschen Minderheit in Polen.
– Festigung der deutschen Kultur, Sprache und Identität.
– Modernisierung der Projektideen.
– Erhöhung der Motivation zur Beteiligung innerhalb der deutschen Gemeinschaft.
– Steigendes ehrenamtliches Engagement.
– bessere Zusammenarbeit zwischen den Generationen innerhalb der deutschen Minderheit.
– Verbundenheit der jüngsten Generation mit den Begegnungsstätten der deutschen Minderheit.
Leitthema 2024:
„Typisch Deutsch- die besten Traditionen und Bräuche der deutschen Minderheit in Polen. Lokale Besonderheiten“
Mögliche Projekte:
– thematische Ausstellungen.
– Referate und Vorlesungen.
– thematische Begegnungen (deutsche Geschichte, lokale Geschichte, Brauchtumspflege, Sprache und Literatur, Generationsarbeit).
– Workshops zur Brauchtumspflege, Kultur und Geschichte für alle Generationen.
– minderheitenspezifische Jugendkulturprojekte.
– thematische Treffen an Feiertagen wie Allerheiligen, Tag der Deutschen Einheit, Volkstrauertag.
– im Jahr 2024 sind im Rahmen der Projekte zur lokalen Geschichte keine Schiffsfahrten und keine Paddelbootfahrten möglich.
– in der Vorweihnachtszeit sind nur Workshops möglich, traditionelle Adventreffen sind im Rahmen von Kleinprojekten nicht möglich.
– kleine Publikationen, nur als Ergebnis eines Projekts möglich.
– Sportmaßnahmen, die nach einer separaten Definition zugestimmt werden können.
Regeln:
– Die Zuwendung muss nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgegeben werden. Eine Doppelfinanzierung, bzw. Zusammenführung von zwei oder mehreren BMI-Zuwendungen im Rahmen eines Kleinprojekts wird verboten.
– Die Antragsteller sind DFKs (mit Unterstützung der Projektbetreuer), sowie Gemeindevorstände der DMI. Der Antrag muss mindestens 1 Monat vor Projektbeginn gestellt werden.
– jede DMI-Gruppe (jedes DFK) darf maximal 4 Projekte pro Jahr beantragen und organisieren.
– Eine 100% Projektförderung ist nicht möglich, mindestens 15% der Eigenmittel sind erforderlich. Sie sind im Kostenplan nachzuweisen, bei der Abrechnung müssen sie in Form von Rechnungen belegt werden.
– Bei allen Projekten, bei denen Fahrt/ bzw. Transportkosten entstehen sind mindestens 20% der Eigenmittel.
– Kosten für Eintrittskarten in kulturelle Einrichtungen und Gedenkstätten können nur im Rahmen der Eigenmittel abgerechnet werden.
– Der Druck von Kalendern wird grundsätzlich nicht gefördert.
– Die Höhe der Honorarkosten bei Vorträgen und Referaten sollte der Ausbildung der Referenten und Vortragenden angemessen sein. Es gelten folgende Höchstbeträge:
- a) bis zu 250 PLN für einen Vortrag/ein Referat oder für die Leitung von Workshops, die eine Vorbereitung erfordern,
- b) bis zu 440 PLN für besonders qualifizierte Vorträge/Referate (z.B. durch Hochschullehrer).
– Pro Projekt kann maximal ein Referent engagiert werden.
– Für Künstlergruppen, die ein Gewerbe betreiben kann maximal ein Höchstbetrag von 440 PLN beantragt werden (Rechnung).
– Für Beschallung können Kosten bis zu 440 PLN beantragt werden.
– Bei Projekten, die einen Moderator oder Fotografen benötigen, wird ehrenamtliches Engagement erwartet: die Moderatoren und Fotografen sollen aus eigenen Reihen stammen; für deren Arbeit kann kein Honorar beantragt werden.
– Bei Projekten, die mit der Belebung alter Traditionen verbunden sind (Koch-, Backworkshops) wird ehrenamtliches Engagement erwartet: Koch, Bäcker, Konditor etc. sollen aus eigenen Reihen stammen; für deren Arbeit kann kein Honorar beantragt werden.
– Projekte, die sich inhaltlich mit der Erkundung der lokalen Geschichte beschäftigen, können durch eine kurze Fahrt (bis zu 50 km) begleitet werden. Das Ziel der Fahrt muss thematisch mit dem Projekt verbunden sein, die Fahrt darf nur Teil eines größeren Projekts sein (z.B. thematisches Treffen im DFK, Referat/Gruppenarbeit zum gewählten Thema, Fahrt zum besprochenen Ziel, Auswertung). Projekt zur lokalen Geschichte sollen vorwiegend vor Ort, im Sitz der Gesellschaften der DMI (im DFK) stattfinden. Eine Gruppe kann max. 1 mal im Jahr ein Projekt beantragen, das mit einer Fahrt und der damit verbundenen Transportkosten verbunden ist.
– Ausflüge, die einen rein touristischen Charakter haben, können nicht gefördert werden!
– Im Rahmen eines Projekts ist eine Zuwendung für Bewirtungskosten bis zu 15 PLN pro Person möglich. Die Rechnung für die Verpflegung muss detailliert beschrieben werden (Art der Verpflegung, Preis pro Person, Menge).
– Einzelprojekte, die überwiegend Volksfest- und Sportcharakter haben und bei denen die Ausgaben für Getränke und Verpflegung überwiegen, werden grundsätzlich nicht gefördert.
– Der Zuschuss für Verpflegungskosten kann nicht mehr als 750 PLN pro Projekt betragen.
– Preise, bzw. kleine Geschenke können nicht beantragt werden, bei Projekten mit Wettbewerbscharakter können sie im Rahmen der Eigenmittel finanziert werden. Der Wert eines Preisstücks kann nicht höher als 60 PLN sein.
– Für kreative Workshops können Materialien im Wert bis zu 400 PLN beantragt werden. Die Art der Materialien muss bereits im Antrag genannt werden.
– Für kleine Publikationen, die Ergebnis eines Projekts sind, können bis zu 500 PLN beantragt werden.
– Die Projekte sollten in eigenen Räumlichkeiten (DFKs, Gesellschaften der DMI etc.) stattfinden. Sollte dies aufgrund der Größe der Räumlichkeiten nicht möglich sein, können Kosten für Saalmiete bis zu 400 PLN beantragt werden.
– Die Kosten für Druckerpatronen können nicht erstattet werden.
– Eine Förderung der Büroausstattung, Möbel sowie Renovierungsarbeiten ist grundsätzlich nicht möglich. Ausstattung (zB. Kannen, Töpfe, etc.) kann auch nicht als Eigenbeteiligung abgerechnet werden.
– Durch die Zuwendung werden nur die im Antrag genannten Aktivitäten in der beantragten Höhe gefördert. Jegliche Änderungen bedürfen einer Genehmigung der Regionalbezirke, die die Projektmittel verwalten. Maximale Unterstützung für ein Projekt beträgt 700 PLN.
– Für Kostenpositionen ab 1000 PLN sollten drei schriftliche Preisangebote bei der Antragstellung vorgelegt werden.
– Die Regionalbezirke haben das Recht, die Förderung zu annullieren bzw. die bereits ausgezahlten
– Mittel zurückzufordern sobald festgestellt wird, dass die Mittel nicht zweckentsprechend ausgegeben wurden, sowie beim Fehlen der für die Abrechnung notwendiger Unterlagen. Die Einzelheiten einer Rückzahlung werden jeweils in den zwischen den DFKs und den Regionalbezirken abgeschlossenen Vereinbarungen definiert. In Streitfällen ist eine Absprache mit dem Koordinator des VdG notwendig.
– Die Zuwendung kann einmalig oder in mehreren Teilzahlungen ausgezahlt werden.
– Die Abrechnung erfolgt nach der Vorlage der Rechnungen, Reisekosten, Honorarkosten etc. Die verlangten Abrechnungsdokumente werden in jeder Vereinbarung einzeln genannt. Außerdem werden bei der Abrechnung der Kleinprojekte Teilnehmerlisten verlangt. Alle Ausgaben müssen spätestens am Tag des Projekt erfolgen. Der auf der Rechnung genannte Verkaufstag (data sprzedaży) muss mit dem Termin des Projekts schlüssig sein. Dieselbe Regelung betrifft das Datum auf der Teilnehmerliste.
– Die Abrechnung eines Kleinprojekts erfolgt spätestens drei Wochen nach Abschluss der geförderten Maßnahme. Sollte die Abrechnung fristgemäß nicht erfolgen, kann die Zuwendung aufgehoben werden.
– Die Abrechnung muss gemäß dem beantragten Finanzplan erfolgen. Die einzelnen Abweichungen können bis zu 20% betragen (wenn bei anderen Kostenpositionen gespart wird). Der Endbetrag darf jedoch nicht höher sein als der im Finanzplan genannte Betrag.
– Der Abrechnung muss ein Sachbericht in deutscher Sprache beigefügt werden, außerdem müssen die Projekte durch mindestens 3-4 ausgedruckte Fotos sowie Filme/Zeitungsartikel bestätigt werden. Der Sachbericht muss vom Antragsteller, bzw. vom Projektbetreuer untereschrieben sein. Der Abrechnung muss eine Teilnehmerliste mit Altersangaben und Unterschriften der Teilnehmer abgegeben werden. Auch bei großen Projekten mit 100 oder mehr Teilnehmern müssen unterschriebene Teilnehmerlisten vorgelegt werden.
– Anträge, die kontrovers sind, werden vom VdG individuell geprüft. Der VdG behält das Recht, die Kleinprojekte vor Ort ohne Ankündigung zu kontrollieren.