Am 1. Februar 1995 wurde in Straßburg das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verfasst und trat am 1. Februar 1998 in Kraft. Zur Zeit betrifft dieses Einkommen auf 39 von 47 Mitgliedsstaaten des Europarates und ab dem 1. April 2001 gehört auch Polen zu dieser Gruppe.
Das Rahmenübereinkommen bestimmt minimale Standards des Schutzes von nationalen Minderheiten, garantiert u.a.: Rechtsgleichheit, Schutz, freie Meinungsäußerung und die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, schützt Sprachen, Kultur der Minderheiten. Es legt das Recht aller Angehörigen einer nationalen Minderheit, sich friedlich zu versammeln und sich frei zusammenzuschließen fest und ist der erste verbindlicher internationaler Vertrag, welcher den Schutz von nationalen Minderheiten zum Ziel hat.
Ein gewisser Nachteil des Dokuments ist die Tatsache, dass es keine Definition der nationalen Minderheit beinhaltet. Staatsvertreter, die an den Verhandlungen des Textes beteiligt waren, konnten sich zur einen gemeinsamen Definition und Konzeption der nationalen Minderheiten nicht einigen. Das Problem wurde so gelöst, dass es vom Staat abhängt, ob er die bestimmte nationale Minderheit anerkennt.
In der polnischen Interpretationsdeklaration, welche im Anhang zum Rahmenübereinkommen bekannt gegeben wurde wird erklärt, dass:
„Angesichts der Tatsache, dass das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten keine Definition der nationalen Minderheiten beinhaltet, erklärt die Republik Polen, dass man unter dem Begriff nationale Minderheiten versteht, welche das Gebiet der Republik Polens bewohnen und polnische Staatsbürger sind. Die Republik Polen wird das Rahmenübereinkommen auch nach Artikel 18 realisieren und mehrseitige Übereinkünfte mit anderen Staaten schließen, von denen im Artikel gesprochen wird, um Schutz von Angehörigen der nationalen Minderheiten in Polen sowie Minderheiten oder polnischen Gruppen in anderen Staaten sicherzustellen”.
Der ganze Text: Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten