Die offizielle Anerkennung der deutschen Minderheit in Polen durch den Staat nach dem Systenwechsel im Jahr 1990, war mit Zuerkennung der verschiedenen Rechte aber auch Pflichten gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe verbunden.
Die Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997 ist der wichtigste und einer der ersten Rechtsakte in der polnischen Gesetzgebung, welcher die Existenz von Minderheiten auf dem Gebiet Polens anerkennt. Informationen zu diesem Thema findet man im Art. 35:
Art. 35.
1. Die Republik Polen gewährleistet den polnischen Staatsangehörigen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit der Erhaltung und der Entwicklung der eigenen Sprache, der Erhaltung von Bräuchen und Traditionen sowie der Entwicklung der eigenen Kultur.
2.Nationale und ethnische Minderheiten haben das Recht auf Bildung eigener Ausbildungs- und Kultureinrichtungen sowie der Einrichtungen, die dem Schutz der religiösen Identität dienen. Sie haben auch das Recht an Entscheidungen in solchen Angelegenheiten beteiligt zu werden, die ihre kulturelle Identität betreffen.
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