Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten
Gemeinsame Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten ist ein Begutachtungs- und Beratungsorgan des Vorsitzenden des Ministerrates, gegründet aufgrund Art.23 Abs. 1 des Gesetzes vom 6. Januar 2005 über nationale und ethnischen Minderheiten und Regionalsprache. Die Gemeinsame Kommission bilden u.a. Vertreter der im Gesetz genannten Organe sowie Vertreter der nationalen und ethnischen Minderheiten. Die deutsche Minderheit hat dort zwei Vertreter. Die Gemeinsame Kommission hat die Möglichkeit um Stellungnahme und Informationen an Einrichtungen und wissenschaftliche Kreise sowie gesellschaftliche Organisationen zu bitten. Sie hat darüber hinaus die Möglichkeit Vertreter von Kommunen, sozialen Organisationen und wissenschaftlichen Kreisen zu ihrer Tätigkeit einzuladen. Die Rolle der Gemeinsamen Kommission hat zudem wichtigen Imagecharakter für die Minderheit und zwar nicht nur die deutsche Minderheit. Dieses Organ zeigt auf Regierungsebene Probleme auf, mit denen die Minderheiten in Polen zu kämpfen haben, welche sonst überhaupt unbemerkt und sich selbst überlassen würden. Die Kommission wacht auch über die Umsetzung des Minderheitengesetzes und fungiert als Vermittler zwischen der Regierungsseite und den jeweiligen Minderheiten. Zu ihren Hauptaufgaben gehören u.a.: Begutachtung der Realisierung von Rechten und Bedürfnissen der Minderheiten, darunter Begutachtung der Umsetzungsweise und Formulierung von Vorschlägen, die zur minderheitenfördernden Maßnahmen führen, Begutachtung von Programmen zur Bewahrung und Entwicklung der kulturellen Identität von Minderheiten, Begutachtung von Projekten der minderheitenbezogenen Rechtsakte, Begutachtung der Höhe und Regeln der Aufteilung von Staatshaushaltsmitteln für Tätigkeiten zum Schutz, Bewahrung und Entwicklung der kulturellen Identität der Minderheiten und Entwicklung der Regionalsprache, Vorbeugemaßnahmen gegen die Diskriminierung von Minderheiten.